02.02.2011 (fjh)
Die Forderung der Marburger Linken (ML) nach mindestens einer weiteren Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat ihr Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Georg Fülberth mit einer neuen Argumentation unterfüttert. Durch das Verhalten des Stadtverordnetenvorstehers Heinrich Löwer sieht sich Fülberth in seinen Rechten als Stadtverordneter beschnitten. Zur Begründung hat er am Mittwoch (2. Februar) ein Protestschreiben an Löwer veröffentlicht.
Zur Sitzung der StVV am Freitag (28. Januar) hatte die ML-Fraktion einen Antrag zum Bebauungsplan für das Biegen- und Deutschhausviertel eingebracht. Vereinbart war, daß es zu diesem Tagesordnungspunkt eine Aussprache im Parlament geben sollte.
"Die Aussprache wurde jedoch um 21 Uhr beendet, als der Antrag unmittelbar zur Beratung anstand", schrieb Fülberth in seiner Beschwerde an den Stadtverordnetenvorsteher. "Die Stadtverordnetenversammlung hat meinen Antrag zur Geschäftsordnung, die Sitzung fortzusetzen, damit ich meinen Antrag begründen kann, abgelehnt. Sie hat ferner die Vorlage VO/0003/2011 ohne Aussprache abgelehnt."
Fülberth hatte also keine Gelegenheit, den Antrag im Plenum zu begründen. Er wird diese Gelegenheit wohl auch nicht mehr haben, weil vor Donnerstag (31. März) keine Sitzung mehr stattfinden soll.
An diesem Tag erlischt Fülberths Mandat als Stadtveordneter. Zur Kommunalwahl am Sonntag (27. März) tritt der Linken-Politiker bekanntlich nicht mehr an.
In dieser Verfahrensweise sieht Fülberth eine Verletzung seiner Rechte als Stadtverordneter. Der Beschluß, durch den die Vorlage abgelehnt wurde, sei rechtswidrig.
Fülberth forderte den Stadtverordnetenvorsteher nun auf, eine Sitzung der StVV einzuberufen, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen und dem Antragsteller vor der Abstimmung über die Vorlage Gelegenheit zur Begründung vor dem Plenum zu geben. In seinem Brief an Löwer bat er um eine Entscheidung bis Freitag (11. Februar). Sollte Löwer dieses Gesuch bis dahin nicht positiv entschieden haben, will Fülberth möglicherweise gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
pm: Prof. Dr. Georg Fülberth
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