02.02.2011 (ms)
Empört über das Verbot einer Veranstaltung des AStA-Referats für Homosexualität, Kultur und Wissenschaft äußerte sich der
Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) am Mittwoch (2. Februar). Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck sollte in der Aula der Alten Universität zum Thema "Die Erweiterung des Gleichbehandlungsgebots im Grundgesetz" reden.
"Weder akademisch noch bedeutend genug war das dem Uni-Präsidium", beschwerte sich der AStA Marburg. Er kritisierte "die Willkürlichkeit dieser Entscheidung". Künftig möchte er eigenverantwortlich Veranstaltungen auch in der Alten Aula durchführen können.
Das Präsidium der
Philipps-Universität hatte am 4. Mai 2010 einen Beschluss zur Nutzung der Aula der Alten Universität gefasst. Bis Anfang Februar 2011 habe es diesen Beschluss allerdings nicht veröffentlicht.
"Die Ablehnung der AStA-Veranstaltung ist somit schwer nachvollziehbar", erklärte der AStA. Einer e-Mail an den AStA aus dem November zufolge dürfen dort wohl nur noch "akademische Veranstaltungen" stattfinden, bei denen lediglich "das Präsidium, die Fachbereiche und universitäre Einrichtungen" als Veranstalter auftreten. Desweiteren behält sich das Präsidium vor, in der Alten Aula Veranstaltungen von "besonderer öffentlicher Bedeutung" zu genehmigen.
Da die verfasste Studierendenschaft - vertreten durch den AStA und die Fachschaftenkonferenz - nicht Teil der universitären, sondern der studentischen Selbstverwaltung ist, kann sie die Aula der Alten Uni laut dieser Formulierung nicht nutzen. Demnach kann die studentische Selbstverwaltung die Alte Aula nur nutzen, wenn das Präsidium entscheidet, dass ihre Veranstaltung von "besonderer öffentlicher Bedeutung" ist.
Das wurde deutlich, da die Verwaltung dem AStA-Referat für Homosexualität, Kultur und Wissenschaft für die Veranstaltung mit Beck die Nutzung der Aula der Alten Uni untersagte. Eine Erweiterung des Gleichbehandlungsgebots im Grundgesetz für Lesben, Schwule und Transgender ist nach Ansicht des AStA jedoch überfällig, um diese Menschen endlich vor Benachteiligungen zu schützen.
"Dass dieses Thema von besonderer öffentlicher Bedeutung ist, scheint dem Präsidium an dieser Stelle egal zu sein", entgegnete der Asta. Vielmehr behauptete das Präsidium, dass es die Veranstaltung nicht genehmigen konnte, weil sie nicht von allgemeinem öffentlichen Interesse sei, sondern eher politischer Art.
Dem AStA liegt eine e-Mail des Universitätskanzlers Dr. Friedhelm Nonne vor, in der er schrieb, dass die Aula der Alten Universität vom AStA genutzt werden könne. Allerdings ist dem AStA "bis heute nicht klar, wann das denn der Fall sein soll".
Des Weiteren habe Nonne in seiner Mail den AStA mit allgemeinen studentischen Gruppen gleichgesetzt, denen man doch nicht allen den Zugang zur Aula der Alten Uni gestatten könne. Diese Aussage wiederholte der Kanzler erneut während der Senatssitzung am 22. November 2010.
Der AStA ist aber laut Hessischem Hochschulgesetz (HHG) "eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts" und als solche Glied der Hochschule. Er ist ebenso Teil der Universität wie Fachbereiche, Senat und Präsidium.
Der AStA Marburg fordert vom Präsidium, allen gewählten universitären und studentischen Interessenvertretungen die Nutzung der Aula der Alten Universität in Eigenverantwortung zu gestatten. Zu den studentischen Interessenvertretungen zählen das Studierendenparlament (StuPa),der Allgemeine Studierenden-Ausschuss und die Fachschaftenkonferenz.
pm: AStA Marburg
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