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Der künftige OB


Wahlen am 27. März in Marburg

29.01.2011 (gac)
Das "große Wahljahr 2011" ist angebrochen. Viele politische Entscheidungen und Veränderungen stehen an.
Am Sonntag (27. März) finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Parallel dazu sollen die Marburger auch ihren neuen Oberbürgermeister bestimmen.
Insgesamt treten sechs Kandidaten für das Amt des Stadtoberhauptes an. Das sind so viele Bewerber wie noch nie zuvor.
Für die SPD bewirbt sich Amtsinhaber Egon Vaupel um eine neue Amtszeit. Bürgermeister Dr. Franz Kahle wird für die Grünen antreten. Die CDU schickt Wieland Stötzel ins Rennen. Reinhold Becker wird für die Marburger Bürgerliste kandidieren und Henning Köster für die Marburger Linke. Der FDP- Kandidat Jörg Behlen hat sich trotz anderslautender Versprechen nicht fristgerecht bei marburgnews zurückgemeldet.
Seit 1993 wird der Marburger Oberbürgermeister von der Bevölkerung direkt gewählt. Diese Abstimmung ist eine Mehrheitswahl. Das bedeutet, dass ein Bewerber mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen für einen Wahlsieg benötigt.
Erzielt kein Bewerber im ersten Wahlgang die benötigten 50 Prozent der Stimmen, kommt es nach spätestens vier Wochen zu einer Stichwahl. Hier treten aber nur noch die beiden Bewerber an, die zuvor die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei gleichem Stimmenanteil im zweiten Wahlgang wird per Losverfahren entschieden. Der neu gewählte Oberbürgermeister wird das Amt für sechs Jahre bekleiden.
Am selben Tag wie die Marburger OB-Wahl findet in ganz Hessen die Kommunalwahl statt. Auch sie erfolgt entsprechend den allgemeinen Wahlgrundsätzen in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Form.
Die stimmberechtigten Bürger wählen zwischen geordneten Wahllisten. Da es sich um eine Verhältniswahl handelt, werden die Sitze im selben Verhältnis zugeteilt, wie abgestimmt wurde. Jeder Wähler hat genau so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind.
Seit 2001 können die Hessen bei Kommunalwahlen "Kumulieren" und "panaschieren". Beim Kumulieren - oder zu deutsch "Anhäufen" - kann der Wähler einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen zukommen lassen. Durch Panaschieren (Vermischen) verteilt ein Stimmberechtigter seine Stimmen an Bewerber verschiedener Wahlvorschläge. Der Wähler kann diese beiden Möglichkeiten auch miteinander kombinieren.
Ganze Wahllisten kann er ebenfalls markieren. Dann erhält jeder Listenkandidat eine Stimme. Vergibt der Wähler jedoch auch Stimmen an Bewerber anderer Parteien, erhält die markierte Liste entsprechend weniger Stimmen.
Einzelne Listenkandidaten werden durch einfaches Durchstreichen komplett von der Liste entfernt. Sie erhalten dementsprechend keine Stimme dieses Wählers.
Bei der Auswertung werden zuerst alle Stimmen an die gewählten Personen zugeteilt. Erst dann werden die Stimmen an die markierte Liste auf deren Kandidaten in der Reihenfolge des Listenplatzes verteilt.
Das Auswertungsverfahren ist dementsprechend aufwendig. So kann es einige Zeit dauern, bis die Mandate von den Listenkandidaten übernommen werden. Die gewählten 89 Kommunalpolitiker ziehen in die Stadtverordnetenversammlung (StVV) ein. Ihre Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Eine dritte Abstimmung ebenfalls am Sonntag (27. März) betrifft die Hessische Landesverfassung. Nach Vorschlag von SPD, CDU, FDP und Grünen im Landtag soll eine sogenannte "Schuldenbremse“ in der Landesverfassung verankert werden. Eine Verfassungsänderung ist in Hessen nur per Volksentscheid möglich.
So werden die Marburger an diesem Tag einige Kreuzchen machen müssen. Damit stellen sie dann aber nicht nur die Weichen für die nächsten Jahre in der Stadt Marburg, sondern auch für die Finanz-, Kultur- und Sozialpolitik in Hessen.
Giulia Coda
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