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Das 30. Jubiläum


Behindertenfahrdienst macht Menschen mobil

21.01.2011 (fjh)
Der Behindertenfahrdienst der Universitätsstadt Marburg feiert sein 30-jähriges Bestehen. Im Laufe dieser Zeit ist er zu einem festen Bestandteil im Angebotsspektrum der Stadt geworden. Zur Zeit gibt es 270 Berechtigte, die von diesem Angebot in unterschiedlichem Umfang Gebrauch machen.
Bereits am 12. Februar 1980 hatte der damalige Sozialdezernent Dr. Gert Dahlmanns der Johanniter-Unfallhilfe (JUH) ein Spezialfahrzeug für den Transport von Behinderten übergeben, sodass einzelne Fahrten bereits ab dem 15. Februar 1980 stattfanden. Der Vertragsabschluss zwischen der Stadt Marburg und der Johanniter-Unfallhilfe erfolgte jedoch erst zum 1. Januar 1981.
Der Behindertenfahrdienst wurde auf Initiative von Betroffenen eingerichtet. Er sollte auch schwer gehbehinderten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen konnten, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.
Dieser Service trägt auch heute noch dazu bei, dass Menschen im Rollstuhl ihre Freizeit durch den Besuch von Bekannten, Kino, Theater, Vereinen oder anderen Angeboten selbst gestalten können. Dadurch haben sie auch die Möglichkeit, selbständig Besorgungen des täglichen Lebens wie Behördengänge, Bankgeschäfte und Einkäufe zu erledigen, auch wenn sie ihre Wohnung nicht allein verlassen können.
Die Initiativgruppe behindertenfreundliches Marburg wies von Anfang an darauf hin, dass der Fahrdienst nur eine vorübergehende Zusatzeinrichtung bis zur behindertengerechten Ausstattung aller öffentlichen Verkehrsmittel sein sollte. Das ist leider bis heute noch nicht der Fall, wenngleich inzwischen große Fortschritte bei der Barrierefreiheit im ÖPNV gemacht wurden.
Im Laufe der Zeit wuchs die Zahl der Teilnehmenden am Fahrdienst. Fahrten mussten teilweise lange im voraus gebucht werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichten. Dieser Buchungsengpass und die damit verbundene Notwendigkeit einer langfristigen Planung der Fahrten war Anlass, dass der Behindertenbeirat gemeinsam mit der Stadt Marburg über eine Veränderung im Behindertenfahrdienst nachdachte.
Der Fahrdienst wurde daraufhin 1998 neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Juli 1999 übernahm UniCare den Behindertenfahrdienst. Durch einen größeren Fuhrpark und die Aufteilung der Fahrten in Taxi- und Sonderfahrzeug-Touren war mehr Flexibilität gegeben. Diese Lösung machte den Fahrdienst attraktiver, weil man Fahrten kurzfristiger buchen konnte.
Im Jahr 2000 wurde die Einführung einer Eigenbeteiligung von damals 3 DM - jetzt 1,50 Euro - notwendig, da die Zahl der Nutzenden und damit auch die Anzahl der Fahrten drastisch anstieg. Im städtischen Haushalt 2010 sind 100.000 Euro für den Behindertenfahrdienst eingesetzt.
"Die Universitätsstadt setzt auch weiterhin alles daran, die Qualität des Fahrdienstes zu verbessern und für auftretende Probleme in Zusammenarbeit mit der AG Behindertenfahrdienst des Behindertenbeirates und UniCare Lösungen zu finden", betonte Sozialdezernentin Dr. Kerstin Weinbach.
Der Fahrdienst bedient das Marburger Stadtgebiet mit allen eingemeindeten Stadtteilen. Darüber hinausgehende Fahrten sind möglich, jedoch tragen die Fahrgäste die Kosten ab der Stadtgrenze selbst.
Die Buchung einer Fahrt für Rollstuhlfahrer soll 24 Stunden im voraus erfolgen. Bei Nutzern mit bedingter Mobilität ist auch eine kurzfristige Buchung möglich, da andere Fahrzeuge genutzt werden können. Fahrten zu Ärzten und zu Rehabilitationsmaßnahmen sowie berufsbezogene Fahrten sind vom Behindertenfahrdienst ausgenommen, da hierfür andere Kostenträger zuständig sind.
Voraussetzung zur Teilnahme am Behindertenfahrdienst ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). jedem Nutzer stehen maximal zwölf Einzelfahrten innerhalb eines Monats zur Verfügung. Hin- und eventuelle Rückfahrt werden als zwei Fahrten gerechnet.
Pro Fahrt ist eine Eigenbeteiligung von 1,50 Euro vorgesehen. Von der Eigenbeteiligung befreit sind Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Taschengeld in stationären Einrichtungen oder eine Rente erhalten, die diesen Sätzen entspricht. Für die Fahrten stehen sowohl Taxen als auch Sonderfahrzeuge zur Verfügung.
pm: Stadt Marburg
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