Logo: marburgnewsMobile Marburgnews

Zum Menü

Viel Streichlust


SoVD kritisiert unsoziale Sparpolitik

12.11.2010 (fjh)
Im Zuge der Neuordnung der Gemeindefinanzierung werden Pläne zur Reduzierung von Sozialausgaben bekannt. Dagegen wendet sich die Marburger Ortsgruppe des Sozialverbands Deutschland (SoVD).
Seit März 2010 erarbeitet die Regierungskommission "Reform der Gemeindefinanzen" im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Vorschläge zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung. Inzwischen wurden 225 Kürzungsvorschläge erarbeitet, die nach Einschätzung des SoVD vor allem sozial Schwache, Behinderte und Pflegebedürftige Menschen treffen.
Mit frühzeitiger Information will der SoVD diesen Bestrebungen entgegenwirken und Betroffene sensibilisieren. Die Zusammenstellung der Vorschläge lese sich schließlich wie ein Katalog von Maßnahmen gegen behinderte und benachteiligte Menschen.
Künftig solle das Recht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt werden, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche zur Gestaltung der Hilfen zu äußern. Behinderten in Werkstätten mit einem Monatsverdienst unterhalb von 299 Euro sollen ihr Arbeitsförderungsgeld von 26 Euro im Monat auf die Sozialhilfe angerechnet und damit faktisch gestrichen bekommen. Außerdem soll unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld für die Eltern auf Transferleistungen für ihre behinderten Kinder angerechnet werden und damit ebenfalls entfallen.
Vor einer erheblichen Einschränkung der Blindenhilfe wird ebenfalls nicht zurückgeschreckt. Gleiches gilt für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Leistungen bei der Beschäftigung in Werkstätten.
Im Bereich der häuslichen Pflege durch Familienangehörige, Freunde und Nachbarn soll der Anspruch auf Pflegegeld entfallen. Zudemsoll die Kostenübernahme durch die Sozialhilfeträger für die stationäre Pflege eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Mehr-Bett-Zimmer wäre Standard.
Rechte auf Widerspruch und Anfechtungsklagen sowie Prozesskostenhilfen sollen gekürzt werden. Für die Betroffenen führt das zu Einschränkungen ihrer Möglichkeiten, die Sozialgerichte anzurufen.
Im Rahmen der Änderung der Hartz-IV-Sätze sind Kürzungen von 68 Euro insbesondere bei Behinderten vorgesehen, die keinen eigenen Haushalt führen und in Wohngemeinschaften leben. Damit werden Behinderte schlechter gestellt als Personen in einer Lebenspartnerschaft. Der Behinderte würde danach die Regelbedarfs-Stufe 3 mit 291 Euro monatlich erhalten, eine Ehe- oder Lebenspartnerschaft hingegen die Regelstufe 2 mit einem Satz von 328 Euro.
In der Beratungsstelle des SoVD Marburg wird längst offenkundig, dass es für Behinderte, Rentner und Grundsicherungsempfänger immer schwieriger wird, ihre verbrieften Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen. Der SoVD Marburg sieht in den nun geplanten Kürzungen der Schwarz-Gelben Koalition die Gefahr, dass sich die bereits wachsende Armut weiter verfestigt.
Für die Betroffenen werde die Menschenwürde, wie sie im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Regelsätzen von Hartz IV eingefordert wurde, nicht mehr gegeben sein. Der SoVD Marburg fordert deshalb eine umfassende Strategie gegen die wachsende Armut in Deutschland.
pm: Sozialverband SoVD Marburg
Text 4806 groß anzeigen

www.marburgnews.de

© 2017 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg