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Erhebung erfragt


Zensus 2011 führt Volkszählungen fort

08.11.2010 (fjh)
Eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung in allen Mitgliedsländern hat die Europäische Union (EU) für 2011 angeordnet. Auf den "Zensus 2011" hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Montag (8. November) aufmerksam gemacht.
An dieser Erhebung nimmt auch die Bundesrepublik Deutschland teil. Ihre aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungszahlen basieren auf Fortschreibungen der Volkszählungen in den Jahren 1983 und 1987.
"Im Jahr 1987 fand die letzte Volkszählung in den alten Bundesländern statt und in den neuen Bundesländern sogar im Jahr 1981, also noch in der ehemaligen DDR", erinnerte sich Landrat Robert Fischbach. Also bestehe dringend Bedarf an besseren Informationen.
"Deshalb möchte ich auch dazu aufrufen, sich an den Befragungen zu beteiligen", betonte der Landrat. Dabei hob er auch die Bedeutung dieser Untersuchung für alle anstehenden Planungen hervor.
Erste Fragebögen sind inzwischen vom Hessischen Landesamt für Statistik (HSL) bereits versandt worden. In Deutschland ist der Stichtag des Zensus der 9. Mai 2011.
Die Vorbereitungen für dieses Projekt laufen auf Hochtouren. Der anstehende Zensus setzt die Tradition der früheren Volkszählungen fort.
Allerdings handelt es sich nicht mehr um eine Befragung aller Einwohner wie letztmalig im Jahr 1987. Der Zensus 2011 ist eine registergestützte Auswertung, die durch Ergebnisse direkter Befragungen ergänzt wird.
Herzstück der Erhebung ist das so genannte "Anschriften- und Gebäuderegister". Nachdem dessen Aufbau anhand der Angaben von Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Katasterverwaltung nahezu abgeschlossen ist, stehen die Vorarbeiten für drei direkte Befragungen der Bürgerinnen und Bürger in Hessen an.
Für die postalische Befragung der etwa 1,6 Millionen Eigentümer von Gebäuden oder Eigentumswohnungen sind deren Adressen zu ermitteln. Die repräsentative Befragung von 360.000 hessischen Haushalten ist vorzubereiten. Sie erfolgt im Mai 2011 durch Interviewer.
Die Anschriften von etwa 3.000 Einrichtungen sind abschließend zu ermitteln. Dort holen Interviewer Auskünfte über die Bewohnerinnen und Bewohner ein.
Während die Durchführung der postalischen Befragung in den Händen des Hessischen Statistischen Landesamtes liegt, wird die Stichprobenerhebung bei den Haushalten und die Sammlung der Daten bei den Einrichtungsbewohnern von kommunalen Erhebungsstellen durchgeführt. Sie sind bei den Verwaltungen der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatus-Städte mit 50.000 Einwohnern oder mehr angesiedelt.
Gegen die Volkszählung in den Jahren 1983 und 1987 regte sich massiver Widerstand der Bevölkerung. In seinem Volkszählungsurteil 1987 hat das Bundesverfassungsgericht (BVervG) diese Erhebungen für verfassungswidrig erklärt und den Bürgern ein "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung" zuerkannt.
Franz-Josef Hanke/pm
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