02.11.2010 (mhe)
Mit einem neu geschaffenen Gütesiegel zeichnet das
KreisJobCenter (KJC) zukünftig familienfreundliche Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Kundinnen und Kunden aus. Verliehen wird die Auszeichnung an Maßnahmen, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darin unterstützt werden, Familienleben und Qualifizierung besser vereinbaren zu können.
"Unsere Fallmanagerinnen und Fallmanger haben jetzt die Möglichkeit, bei Bedarf gezielt in die familienfreundlichen Maßnahmen zu vermitteln“, teilte der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Karsten McGovern mit. Zudem sollen in diesen Maßnahmen Kundinnen und Kunden des KJC die Möglichkeit haben, sich in familienrelevanten Themen weiterqualifizieren zu können.
Entwickelt wurde das Gütesiegel unter Federführung des KJC in Zusammenarbeit mit der
Jugendkonflikthilfe (JuKo),
Integral, der
Praxis GmbH,
Arbeit und Bildung sowie der
Bundesagentur für Arbeit (BA). Um das Gütesiegel für eine Maßnahme führen zu können, muss die Trägerinstitution für 50 Prozent der Plätze besondere Voraussetzungen erfüllen.
"Durch die Einführung des Gütesiegels verstärkt das KreisJobCenter sein Engagement, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere die Wiedereingliederung von Frauen zu fördern“, betonte McGovern. Es sei ein besonderes Anliegen des KJC, die Belange von Eltern mit Kindern zu berücksichtigen, um damit Familienfreundlichkeit auch in der Praxis umzusetzen.
Familienfreundlichkeit könne dabei im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen praktiziert werden. Auf der inhaltlichen Ebene werde deshalb erwartet, dass alle Maßnahmen beispielsweise trotz eingeschränkter Wochenarbeitszeiten sowohl Männern als auch Frauen offen stehen.
In jeder familienfreundlichen Arbeitsgelegenheit (AGL) seien die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des weiteren dazu verpflichtet, ein Modul von mindestens zwei angebotenen familienqualifizierenden Modulen zu buchen. Die Themen der Module beziehen sich in erster Linie auf die Bereiche Familie, Finanzen, Gesundheit und Ernährung.
Auf der strukturellen Ebene gelten für die sogenannten familienfreundlichen Maßnahmen eine Vielzahl von Kriterien. Die Anfangszeiten der jeweiligen Maßnahme liegen variabel zwischen 8 und 9 Uhr. So soll Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kinder im Hinblick auf den Besuch eines Kindergartens oder der Schule angemessen versorgen zu können.
Die wöchentliche Arbeitszeit kann auf 20 Stunden reduziert werden, damit die betroffenen Mütter und Väter bei Bedarf in der Lage sind, über Zeitkonten Fehlzeiten für die Kinderbetreuung auszugleichen. Das gilt zum Beispiel im Fall von Schulferien oder der Erkrankung ihrer Kinder.
Zu Beginn jeder AGL bearbeiten die betroffenen Eltern gemeinsam mit einer für die Maßnahme zuständigen Person einen "Kinder-Betreuungs-Fahrplan“. Die Maßnahme-Träger beraten ihrerseits hinsichtlich einer familiären Vereinbarkeit.
Auf der Prozess-Ebene wird von den Trägern erwartet, dass auch während der Maßnahme die besonderen Bedürfnisse von Eltern berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird darauf Wert gelegt, dass im Rahmen eines Qualitätsmanagements Strukturen und Inhalte von Maßnahmen kontinuierlich auf eine Verbesserung der Familienfreundlichkeit hin überprüft werden.
Grundsätzlich werde nicht von einem Unterstützungsbedarf für Eltern ausgegangen. Hauptsächlich werde aber angestrebt, die Betroffenen an die realen Bedingungen des Arbeitsmarktes heranzuführen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Text 4744 groß anzeigenwww.marburgnews.de