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Unwegsamkeiten überwinden


Barrierefreie Wohngestaltung wird gefördert

19.10.2010 (mhe)
Für viele Menschen mit Behinderung stellen bauliche Unzulänglichkeiten häufig große Hindernisse im Alltag dar. Die Barrieren minimieren dabei die Chance, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Zu enge Türquerschnitte machen beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das Wohnen schwer. Wenn ein Aufzug im Haus fehlt, wird automatisch ein Leben in oberen Stockwerken verhindert.
Laut Oberbürgermeister Egon Vaupel soll ein Förderprogramm des Landes Hessen bauliche Veränderungen zur barrierefreien Ausgestaltung von Wohnungen mitfinanzieren. Die Unterstützung umfasst Maßnahmen in Mietwohnungen sowie auch in selbst genutztem Wohneigentum.
Förderungsfähig seien Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden. Außerdem werde auch das nähere Umfeld auf dem Wohnungsgrundstück berücksichtigt.
Vorrangig werden deshalb Projekte gefördert, die den Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen und Wohnen entsprechen. Das beinhalte nicht nur die Verbesserung von Freiflächen, Wegen und Auto-Stellplätzen. Auch die Zugänge zu Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen von Wohnanlagen sowie die Verbesserung der Bewegungsfreiheit in Toilettenräumen und Bädern gehören dazu.
Zuschüsse gibt es ebenso für die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen sowie die Umgestaltung der Treppen. Weiterhin enthält der Förderkatalog den Einbau von geeigneten Treppenliften, individuell angepaßten Küchen, Toilettenräumen und Bädern. Die kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude ist genauso förderungsfähig wie der Umbau von Einrichtungen zur Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen.
Generell werden ausschließlich Bauvorhaben gefördert, die erst nach der Bewilligung der Fördergelder begonnen und deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Für den vom Eigentümer oder Angehörigen genutzten Wohnbereich wird ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Baukosten gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht allerdings nicht.
Förderungsfähig sind dabei bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Beabsichtigte Baumaßnahmen in der Kernstadt oder den äußeren Stadtteilen müssen spätestens bis Sonntag (5. Dezember) beim Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Marburg an der Barfüßerstraße angemeldet werden.
pm: Stadt Marburg
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