18.10.2010 (mhe)
Der Hauptbahnhof ist ab sofort wieder bis in die späten Abendstunden hinein für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar. Die
Deutsche Bahn AG (DBAG) ändert ab Montag (18. Oktober) die bisherige Regelung.
Betroffene Personen können den Begleitservice nun auch außerhalb der Geschäftszeiten in Anspruch nehmen. So kann der schienengleiche Übergang künftig jeweils montags bis freitags ab 20.30 bis 23.15 Uhr sowie samstags und sonntags von 20 bis 23.30 Uhr genutzt werden.
Allerdings muss spätestens bis zum Vortag des Reisebeginns eine entsprechende Voranmeldung bei der Mobilitätszentrale erfolgen. Werktags ist das jeweils bis 18 Uhr und an den Wochenendtagen jeweils bis 15 Uhr möglich.
Durch eine neue Verordnung ist der Gleis-Überweg bereits seit längerem durch Schranken gesperrt. Die Überquerung der Gleise war nur noch im Rahmen eingeschränkter Zeiten sowie ausschließlich in Begleitung vom Service-Personal erlaubt. Außerhalb der Service-Zeiten mussten sich beispielsweise Fahrgäste im Rollstuhl über die Treppen tragen lassen.
pm: fib Marburg
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