17.04.2008 (nur)
"In Tunesien gab es auch einmal ein Photovoltaik-Projekt. Das ist aber nicht
das Thema", sagte Bürgermeister Dr. Franz Kahle zur Begrüßung. Thema der Pressekonferenz am Donnerstag (17. April) im Rathaus war vielmehr der neue Entwurf der Marburger Solar-Satzung.
Die Satzung sieht vor, dass Hauseigentümer bei Neubauten und Anbauten an bestehende Häuser oder bei größeren Sanierungen solarthermische Anlagen oder Photovoltaik-Anlagen anbringen müssen. Die solare Baupflicht hatte nicht nur bei einer öffentlichen Veranstaltung im Januar für Aufsehen gesorgt, sondern war auch Thema in den großen Tageszeitungen.
"Inzwischen haben wir es sogar in die italienische Presse geschafft", schmunzelte Kahle, während er die Fachzeitschrift "Photon" hochhielt.
Die Reaktionen der Marburger Bürger hat der städtische Fachbereich "Planen, Bauen, Umwelt" unter der Leitung von Jürgen Rausch in seinem zweiten Satzungsentwurf berücksichtigt. Grundlage des Entwurfs vom Donnerstag (10. April) ist die Vorschrift des Paragrafen 81 II der Hessischen Bauordnung (HBO). Mit der Solar-Satzung will die
Stadt Marburg ihre Bürger von den Vorzügen der Solarzellen auf Marburgs Dächern überzeugen.
Im Gegensatz zum ersten Entwurf erfasst die überarbeitete Satzung auch die sogenannten Härtefälle, die auf Antrag von der solaren Baupflicht befreit werden können. Außerdem wurde die Zahlung einer Geldbuße im Fall einer Zuwiderhandlung auf 1.000 Euro begrenzt. Ausnahmen sollen auch für öffentliche Gebäude unter Denkmalschutz wie die Elisabethkirche und das Landgrafenschloss zulässig sein.
Dennoch wolle man die solare Nutzung als Regelfall, bestätigte der Bürgermeister. Die überarbeitete Solar-Satzung soll im Mai in das Stadtparlament eingebracht werden. Wird sie dort verabschiedet, tritt die solare Baupflicht am Dienstag (1. Juli) in Kraft.
Nora Reim
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