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Förderung von behindertengerechtem Wohnen

25.09.2010 (mhe)
Für behindertengerechte Umbauten in bestehenden und selbst genutzten Wohngebäuden, sowie im näheren Wohnungsumfeld stellt das Land Hessen auch im Jahr 2011 Kostenzuschüsse bereit. Darauf machte der Landkreis Marburg-Biedenkopf am Freitag (24. September) aufmerksam.
Als selbst genutzt gelten dabei Wohnungen, die vom Eigentümer oder nahen Angehörigen genutzt werden. Förderungsfähig sind Kosten bis maximal 25.000 Euro je Wohneinheit.
Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden jedoch nicht gefördert. Der Zuschuss kann bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Bauvorhaben können nur dann gefördert werden, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist oder mit dem Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde. Ebenso dürfen keine allgemeinen Modernisierungen im Vordergrund stehen, sondern ausschließlich behindertenspezifische Verbesserungen. Baumaßnahmen können bis spätestens Freitag (3. Dezember) beim Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz des Landkreises formgerecht angemeldet werden.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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