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Gestohlenes gefunden


Besitzerin erhielt Rad nach vier Jahren zurück

05.08.2010 (fjh)
Vier Jahre nach dem Diebstahl hat eine 24-jährige Marburgerin ihr Fahrrad am Mittwoch (4. August) in der Köhlersgrundgasse wiedergesehen. Die Polizei überprüfte die Rahmennummer und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit ihres Besitzanspruchs.
Das Rad war im Jahr 2006 gestohlen worden. Die Rahmennummer war bekannt und zur Fahndung ausgeschrieben. Die Polizei öffnete das Schloss des abgestellten Fahrrads und gab es der jungen Frau zurück.
Individuelle Kennzeichnungen von Fahrrädern bieten Fahndungsansätze. Eine Rahmennummer beispielsweise kann zur Fahndung ausgeschrieben werden. Bei der Abfrage der Rahmennummer eines gefundenen oder beschlagnahmten Rads stellt sich dann heraus, ob dieses Fahrrad gestohlen wurde.
So kann die Polizei es sicherstellen und dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben. EinHinweis auf diese Registrierung am Fahrrad selbst hält dazu manchen Dieb von der Tat ab.
pm: Polizei Marburg
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