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Mehr Transparenz


Bessere Beteiligung bei Bauvorhaben

19.07.2010 (fjh)
Mehr "Transparenz von Bauvorhaben" fordert die Marburger Linke (ML) mit einem Antrag zur Stadtverordnetenversammlung (StVV) am Freitag (27. August). Darin fordert sie den Magistrat auf, "Bauvorhaben, die für das Stadtbild relevant sind – unabhängig von der Größe und dem Investitionsvolumen – zum frühest möglichen Zeitpunkt in der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen und im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten die Investoren zur Teilnahme daran zu veranlassen".
Immer wieder werden in Marburg laut Antragsbegründung der Linken größere Bauvorhaben am rechtskräftigen Bebauungsplan vorbei genehmigt. Das geschehe häufig in Anwendung sogenannter "Befreiungen"“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Als Beispiele nannte Linken-Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Georg Fülberth "die angebliche Studierenden-Wohnanlage Erlenring 13 und die neue Bebauung Savignystraße/Uferstraße". Auch wo ein neuer Bebauungsplan angelegt wird, komme die Unterrichtung der Öffentlichkeit zuweilen mit Verzögerung und nach der Salami-Taktik.
Beispiele dafür seien die Vorgänge um den Abriss des Hauses Rosenstraße 9 und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ockershäuser Allee, für den noch immer keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem BauGB erfolgt sei. Lediglich eine Amtliche Bekanntmachung sei am 12. Februar 2010 veröffentlicht worden.
In Zukunft soll nach den Vorstellungen der Linken in allen Fällen mehr Transparenz hergestellt werden. Deswegen sollen alle Investoren - auch "kleine" Bauherrn - im Rahmen des Zulässigen nach den Festsetzungen des Bebauungsplans und auf Grundlage des BauBG gleichbehandelt werden.
Die Marburger SPD hatte auf ihrem Stadtparteitag 2010 die gleiche Forderung beschlossen, die sie die Linke erhebt. Sie habe sie aber noch nicht als Antrag in die StVV eingebracht. Damit diese Forderung noch vor Ablauf der Arbeitsperiode des Stadtparlaments auf den Weg gebracht wird, greife die Linke dieses Anliegen – unter weitgehender Übernahme des Wortlauts –auf.
Außerdem soll der Magistrat nach einem weiteren Antrag der ML-Fraktion für den Bereich Savignystraße/Uferstraße keine Befreiungen erteilen, die dem gültigen Bebauungsplan widersprechen. Für den Bereich "Biegenstraße 25A", für den der selbe Bebauungsplan gilt, sei ein geplantes Bauvorhaben abgelehnt und eine Bebauung mit einem Geschoss weniger als die erlaubten vier Vollgeschosse gefordert worden, obwohl der Bauantrags-Entwurf mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang gestanden habe. Bei dem Neubau-Vorhaben Ecke Savignystraße/Uferstraße dagegen sei das Mass der baulichen Nutzung mit 150 Prozent weit über das zulässige Mass der baulichen Nutzung hinaus überschritten.
Diese Überschreitung wurde vom Magistrat laut Fülberth durch "Befreiung" von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugelassen. Damit habe der Magistrat den Vorgaben des BauGB keine Beachtung geschenkt. Darüber hinaus sei der Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet worden. Die Linke befürchtet nun, dass durch diese Vorgehensweise "eine erhebliche Gewinnmaximierung des Investors rechtswidrig unterstützt wird".
pm: Fraktion Marburger Linke in der StVV
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