16.07.2010 (fjh)
Im Rahmen der Nachbarlichen Hilfe im Sinne des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz (HBKG) wird die Freiwillige Feuerwehr Kirchhain–Großseelheim in die Alarm- und Ausrückordnung für den Marburger Stadtteil Bauerbach eingebunden, da dort keine Stadtteil-Feuerwehr besteht. Diese Regelung wurde zwischen den Vertretern der Feuerwehr Kirchhain und dem Leiter der Feuerwehr Marburg vereinbart.
Die Freiwillige Feuerwehr Kirchhain–Großseelheim führt demnach zusammen mit den für Bauerbach zuständigen Stadtteil-Feuerwehren Schröck und Moischt jährlich Übungen in Bauerbach durch, damit eine grundlegende Ortskenntnis geschaffen wird. Diese Verfahrensweise wurde nach Angaben von Oberbürgermeister Egon Vaupel zunächst für zwei Jahre festgelegt. Eine Verlängerung wird nach diesem Zeitverlauf und den gemachten Erfahrungen neu besprochen.
Eine derartige Regelung folgt den Empfehlungen des "Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans 2010-2014" unter dem Aspekt "Mögliche Szenarien für die weitere Entwicklung der Feuerwehr Marburg". Sollten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Kirchhain–Großseelheim in diesem Zeitrahmen Ersatzbeschaffungen für Geräte notwendig sein, werde die
Stadt Marburg wegen einer eventuellen Kostenbeteiligung angesprochen.
pm: Stadt Marburg
Text 4202 groß anzeigenwww.marburgnews.de