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Sex ohne Gewissen


65-jähriger Rentner hatte Oralverkehr mit 13-jährigem Jungen

08.04.2008 (sts)
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist ein 65-jähriger Rentner aus Marburg zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. So lautete die Entscheidung des Amtsgerichts Marburg unter Vorsitz von Richter Thomas Rohner am Dienstag (8. April). Dem 14-jährigen Opfer blieb eine Zeugenaussage vor Gericht erspart, da der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte.
Die Tat ereignete sich am 15. August 2007 am Baggersee in Kirchhain. Der damals 13-jährige Junge hatte den Angeklagten schon einige Tage zuvor am gleichen Ort kennengelernt. Zusammen mit zwei Freunden traf er ihn auch an diesem Tag. Als die beiden Freunde schwimmen gingen, nutzte der Rentner die Gelegenheit, um sich vor den Augen des Jungen mit einer Vakuum-Pumpe selbst zu befriedigen. Anschließend kam es auch zu Oralverkehr zwischen dem Angeklagten und dem 13-jährigen Opfer.
Unklar blieb, warum der Junge sich nicht zur Wehr setzte oder den Schauplatz des Geschehens einfach verließ. Der Angeklagte wendete jedenfalls keine Gewalt an. Das war auch ein Grund für das vergleichsweise milde Urteil. Zudem hatte der Rentner keinerlei Vorstrafen. Schon bei der polizeilichen Vernehmung räumte er die Tat ein und nahm freiwillig therapeutische Hilfe in Anspruch. Vor Gericht wollte er sich bei dem Jungen für sein Vergehen entschuldigen. Das Opfer lehnte aber eine Begegnung mit dem Mann ab.
Neben der auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe wurde der Angeklagte auch zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt, die er an den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) zu zahlen hat. Der Junge erhielt ein Schmerzensgeld von 400 Euro. "Beim kleinsten Vergehen in diese Richtung können Sie mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen", warnte Rohner den 65-Jährigen abschließend vor ähnlichen Taten in der Zukunft.
Stephan Sonntag
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