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Fehlende Regelung


SPD legt Entwurf für Hessisches Heimgesetz vor

10.06.2010 (fjh)
"Dieser Gesetzentwurf stellt den pflegebedürftigen Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt." Mit diesen Worten rühmte der Marburger Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Spies am Donnerstag (10. Juni) den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Hessisches Heimgesetz.
Der Entwurf sei zeitgemäß und decke die ganze Bandbreite der unterschiedlichen Einrichtungen ab. Leitgedanke sei, dass pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen aller Art selbstbestimmt in all ihrer Unterschiedlichkeit leben können und dabei gefördert und unterstützt werden.
Mit der Föderalismus-Reform 2006 war das Heimrecht in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Einige Bundesländer haben hierzu bereits Landesgesetze verabschiedet. Die Hessische Landesregierung hat jedoch noch keine Vorlage erarbeitet.
Diesen "überfälligen Schritt" vollzieht nach Ansicht von Spies jetzt die SPD-Landtagsfraktion mit der Vorlage eines Entwurfs für ein Hessisches Gesetz über Einrichtungen des Wohnens mit Pflege und Betreuung. Zuvor hatte die SPD ihren Entwurf den betroffenen Verbänden und Organisationen vorgelegt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Anhörung wurde der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet.
Pflegebedürftige Menschen befinden sich in einer besonderen Abhängigkeitssituation. "Davor soll niemand Angst haben", sagte Spies.
Ziel sei, den Schutz der Betroffenen zu garantieren und ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Auch über die jeweilige Einrichtung hinaus sollen sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Im Entwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz gebe es eine Vielzahl an Regelungen, die dem Anspruch auf Mitwirkung und Selbstbestimmung gerecht würden. So seien Bestimmungen über die Rechte der Bewohner-Vertretung und die Beteiligung externer Personen verankert.
Darüber hinaus stehe die Qualität der Pflege im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs. "Wir alle wünschen für uns selbst und unsere Angehörigen die bestmögliche Pflege", stellte Spies fest. Die Aufgabe des Landes sei, diese Pflege zu garantieren.
Das könne aber nur durch verbindliche Standards gelingen. Deshalb sehe das Gesetz sowohl Mindeststandards für das Personal als auch eine dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Pflege vor.
"Diese Anforderungen sind natürlich den unterschiedlichen Einrichtungen entsprechend anzupassen", erläuterte Spies. "Für eine Einrichtung, die viele schwerst Pflegebedürftige Menschen zu versorgen hat, gelten andere Kriterien als für eine Einrichtung, deren Bewohnerinnen und Bewohner in der Lage sind, sich im Großen und Ganzen selbst zu versorgen."
Zudem fordert die SPD einen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Für bestehende Einrichtungen sei eine Übergangsfrist von zehn Jahren im Gesetz verankert. Sie lasse genügend Zeit, diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
Natürlich könne, wer wolle, auch weiterhin in Doppelzimmern wohnen. Den erforderlichen Prüfungen und deren Veröffentlichung werde im Gesetzentwurf ebenfalls breiter Raum gewidmet.
Sicherheit und Bürokratie-Abbau zugleich sei hier der Leitgedanke. "Gerade die Vorkommnisse zu Beginn dieses Jahres in einigen Pflege-Einrichtungen machen klar, dass es hier keine Kompromisse geben kann, da diese immer zu Lasten der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gehen."
Hier müsse der Staat Prüfungen vornehmen, um Mißstände möglichst von vornherein zu vermeiden oder möglichst schnell abzustellen. Geregelt werde im Gesetzentwurf auch, dass die Prüfungen der zuständigen Behörde - dem Landesamt für Versorgung und Soziales - mit den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung möglichst abgestimmt werden sollen.
"Die gemeinsame Prüfung verbessert die Qualität und die Effizienz und hält den bürokratischen Aufwand klein", sagte Spies.
Der Gesetzentwurf beinhalte auch einen abgestuften Katalog an Maßnahmen bei Mängeln. "Das fängt beim einfachen Beratungsgespräch an und kann mit der Untersagung des Betriebs enden", berichtete Spies.
Auch hier sei ein breites Spektrum angelegt worden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf sehe die Einführung eines Einrichtungs- und Dienste-Portals vor, das umfassende Informationen über alle Angebote des Wohnens mit Pflege und Betreuung zur Verfügung stellt.
"Auf diese Weise bekommen potentielle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige einen Überblick über das gesamte Angebot in ihrer Region und können sich vorab informieren", begründete Spies diese Regelung. "Auch die Prüfergebnisse sollen dort veröffentlicht werden. Das Internet hat längst auch für die ältere Generation eine Lotsen-Funktion eingenommen, die wir nutzen sollten."
Um neuen Versorgungskonzepten die Möglichkeit zur Erprobung zu geben, sehe der Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel vor. "Innovation in der Pflege soll nicht durch Bürokratie verhindert werden", forderte Spies. "Sie soll aber auch nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Deshalb gibt es auch hier klare Kriterien, die zum Beispiel eine wissenschaftliche Begleitung des Versuchs verbindlich festschreiben."
Viele Anregungen aus der Anhörung habe die SPD umsetzen können. So wollten die Einrichtungen möglichst wenig Vorschriften, die Interessenverbände der Betroffenen jedoch möglichst weitgehende. "Wir sind der Auffassung, dass unser Gesetzentwurf den heutigen Ansprüchen auf eine menschenwürdige Unterbringung und Pflege gerecht wird und hoffen auf große Unterstützung bei den Verbänden und Organisationen, aber auch im Landtag", wünschte sich Spies abschließend.
pm: Dr. Thomas Spies, MdL
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