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Über den Garten


Grüne fordern ökologische Baubegleitung

19.05.2010 (fjh)
beim Neubau der Zentralen Universitätsbibliothek auf dem Campus Firmanei soll es nach dem Willen der Grünen eine unabhängige und fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung geben. Insbesondere soll sie zum Schutz des Alten Botanischen Gartens beitragen.
Mit dieser Forderung hat sich der Vorstand der Marburger Grünen an den Magistrat der Universitätsstadt Marburg gewandt. Das berichtete die Stadtverbands-Sprecherin Johanna Busch am Dienstag (18. Mai).
Der Alte Botanische Garten der Philipps-Universität im Zentrum Marburgs besitze eine hohe historische und ökologische Bedeutung. Für viele Marburgerinnen und Marburger, für Universitätsbedienstete, Studierende und auswärtige Gäste besitze er eine hohe Erholungsqualität.
Seit fast 200 Jahren befindet er sich an seinem jetzigen Standort am Pilgrimstein. Er ist ein ausgewiesenes Kulturdenkmal im Bundesland Hessen.
Mit der Erteilung einer Baugenehmigung oder einem Planfeststellungsbeschluss komme ein Vorhaben wie der Neubau der Universitätsbibliothek auf dem "Campus Firmanei" in die Phase der Ausführung. Gemäß umweltrechtlichen Vorgaben wie im Baurecht, Naturschutzrecht und Bodenschutzrecht ist der Verursacher dabei verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Über die Instrumente Umweltprüfung und Grünordnungsplan als Bestandteil der Planfeststellung oder Baugenehmigung werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung und Ausgleich von Eingriffen verbindlich festgelegt.
Problem in der Praxis sei aber, dass bei Baumaßnahmen aufgrund des fehlenden fachlichen Know-hows ein temporäres wie auch dauerhaftes Gefährdungspotenzial für die ökologischen Schutzgüter in der Umgebung bestehe. Zusätzliche Risiken entstehen infolge der Eigendynamik der einzelnen Bauphasen wie der Baustellen-Erschließung, der Baustellen-Einrichtung, der Bautätigkeit selbst und schließlich der Baustellen-Räumung mit der Rekultivierung des Baufelds.
So verdichten Baustraßen und -flächen den Boden. Tabu-Flächen werden befahren und Wurzeln beschädigt.
Unsachgemäße Rodung bei der Baufeld-Freimachung zerstört Gehölzbestände. Abfälle und Emissionen verunreinigen den Boden. Verstöße gegen Wasserschutz-Auflagen haben Einfluss auf das Grundwasser.
Hier setzt die Ökologische Baubegleitung an. Aus den Planungsunterlagen werden die Problempunkte, sensible Bereiche, zu schützende Naturgüter und Tabu-Flächen entnommen. Die Auflagen und kritischen Punkte werden bei den Baubesprechungen mit den Ausführenden und der Bauleitung besprochen und Vorgehensweisen festgelegt.
"In jedem Fall bewirkt das Wissen der Ausführenden um eine Kontrolle der Ausführung vor Ort eine erhöhte Sensibilität und Sorgfalt", meinte Busch. Letztendlich bringe es den höchstmöglichen Schutz des Alten Botanischen Gartens.
pm: Die Grünen, Stadtverband Marburg
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