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Unfeine Begründung


Regierungspräsidium begrüßt Gerichtsentscheid zur Solarsatzung

12.05.2010 (fjh)
Abgewisen hat das Verwaltungsgericht Gießen (VG) am Freitag (12. Mai) die Klage der Stadt Marburg gegen die Beanstandung ihrer Solarsatzung. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) hat diese Entscheidung umgehend begrüßt.
"Mit dem heutigen Urteil wird das Inkrafttreten einer - in mehreren Punkten rechtswidrigen - Satzung verhindert", kommentierte Regierungs-Vizepräsident Hans-Otto Kneip den Richterspruch. Nach seiner Auffassung greift die Satzung unzulässig in das Eigentumsrecht der Bürger ein.
Dieser Ansicht hat das Verwaltungsgericht Gießen sich angeschlossen, nachdem zuvor der Versuch gescheitert war, eine Einigung auf dem Vergleichsweg zu erzielen. Nach dem Willen der Stadt Marburg sollten mit der Solarsatzung alle Hauseigentümer bei Neu- oder Umbau verpflichtet werden, Solarenergie zu Heizzwecken zu verwenden.
Dieses Ziel sei zwar ein Gedanke im Sinne der Umwelt; jedoch argumentierte das Regierungspräsidium in seiner Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde, dass es für Neubauten bereits eine vorrangige gesetzliche Verpflichtung gebe, erneuerbare Energien für Heizzwecke zu nutzen. Festgelegt werde diese Verpflichtung durch das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz.
Als "Verstoß gegen das Übermaß-Verbot" sieht die Aufsichtsbehörde an, dass die Verpflichtung nach der Satzung auch bei Gebäude-Erweiterungen, Dach-Neubauten und grundlegenden Dach-Renovierungen ausgelöst wird. Bereits bei Dach-Reparaturen, die mehr als 20 Prozent der Dachfläche umfassen, bei Um- oder Anbauten, die größer als 30 Quadratmeter sind, bestünde demnach eine Verpflichtung, Solarkollektoren zu installieren. Das gelte selbst, wenn die Heizungsanlage neu oder noch intakt ist.
Beim Austausch von Anlagen könnten Eigentümer keine kostengünstige neue Anlage wählen. Vielmehr wären sie durch die Satzung verpflichtet, Solarenergie einzusetzen.
"Diese Eingriffe in Eigentumsrechte der Marburger Bürger bedürfen eines Gesetzes, das solche Einschränkungen erlaubt", sagte Kneip. "Die von der Stadt Marburg herangezogene Regelung aus der Hessischen Bauordnung ist hierfür nicht geeignet."
Abschließend wies Kneip darauf hin, dass das Land Hessen zum Jahresende eine Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) plant. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibe es im Ermessen der Stadt, eine neue, geänderte Fassung über die Nutzung von Solarenergie auf den Weg zu bringen.
pm: Regierungspräsidium Gießen
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