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Benachteiligte Behinderte gut schützen


Lebenshilfe fordert umfassendes Diskriminierungsverbot

04.05.2010 (fjh)
Einen besseren Schutz vor Diskriminierung hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai angemahnt. Sie forderte die Bundesregierung am Dienstag (4. Mai) auf, die 5. Gleichbehandlungs-Richtlinie der Europäischen Union (EU) nicht länger zu blockieren.
"Wer laut Koalitionsvertrag seine Politik an der UN-Behindertenrechts-Konvention messen lassen will, muss an dieser Stelle Farbe bekennen", erklärte Bundesvorsitzender Robert Antretter anlässlich des Protesttags.
Der Schutz vor Diskriminierung gilt nach der EU-Richtlinie als unvollständig, da Benachteiligungen aus Gründen des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung in Deutschland bisher lediglich in den Bereichen Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung verboten sind. Mit der 5. Gleichbehandlungs-Richtlinie soll dieser Schutz aber ausgedehnt werden auf die Bereiche Soziales, Bildung und den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum. Zudem sollen Männer und Frauen im Privatversicherungsrecht gleich behandelt werden.
Bereits am 2. April 2009 nahm das Europäische Parlament (EP) zu dem Richtlinien-Entwurf Stellung. Es unterstützte den Kommissionsvorschlag und empfahl darüber hinaus Änderungen, die den Diskriminierungsschutz noch ausbauen sollten.
Deutschland dagegen will den Erlass der Richtlinie komplett verhindern. Union und FDP befürchten eine Zunahme an Bürokratie und Gerichtsverfahren.
Antretter hält dagegen, dass schon die vorausgesagte Klagewelle ausblieb, als im Jahr 2006 die Große Koalition das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einführte. Sein Appell an die amtierende Bundesregierung - heute wie vor vier Jahren unter der Führung von Kanzlerin Angela Merkel - lautet: "Wir dürfen nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Wer soll verstehen, dass eine Diskriminierung am Arbeitsplatz abgestellt werden muss, eine in der Schule aber keinerlei Folgen hat?“
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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