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Abgabe, aufgeben


Stadt von Erhebungspflicht befreit

02.04.2008 (fjh)
Die Fehlsubventions-Abgabe im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Universitätsstadt Marburg entfällt ab dem 1. Juli 2008. Das hat Stadträtin Dr. Kerstin Weinbach am Mittwoch (2. April) mitgeteilt.
Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Ausgleichszahlung von Mietern im öffentlich geförderten Wohnungsbau, deren Einkommen bestimmte Obergrenzen überschreitet. Die Abgabe wird in der Stadt Marburg seit Juli1993 erhoben. Der laufende Veranlagungs-Zeitraum endet am 30. Juni2008.
Die Gemeinden, in denen diese Abgabe zu erheben war, wurden in einer Verordnung des Landes Hessen bestimmt. Die Stadt Marburg hat bereits im Jahr 2007 beim Land Hessen die Befreiung von der Erhebungspflicht beantragt, da das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag nach Auffassung der Stadt inzwischen unangemessen ist. Das Land Hessen hat nun in seiner neuesten Verordnung zur Ausführung des Hessischen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen die Stadt Marburg vom Geltungsbereich der Rechtsverordnung ausgenommen.
pm: Stadt Marburg
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