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Enteignung um die Rechte in Null Komma Nix


Kurzer Kommentar zur Todesstrafe

05.04.2010 (mal)
39 Menschen starben bei den Terror-Anschlägen am Montag (29. März) in Moskau. 100 weitere Personen wurden mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Die Explosionen wurden durch Selbstmord-Attentäter ausgelöst, die sich an zentralen Punkten des Streckennetzes der U-Bahn in die Luft gesprengt hatten.
Dieser schwerste Terrorakt in Moskau seit sechs Jahren löste internationales Entsetzen aus. Doch noch entsetzlicher sind eindeutig die Reaktionen von internationalen Staatsoberhäuptern.
Der russische Präsident Dmitri Medwedew zeigte sich erschüttert und ließ verlauten, dass derartige Anschläge nicht toleriert würden. Er kündigte an, die Terroristen finden und töten zu lassen. Seiner Ansicht nach seien die Täter keine Menschen, sondern "Bestien“.
Auch Ministerpräsident Wladimir Putin drohte mit Vergeltung. Er forderte die völlige Auslöschung dieser "Unmenschen“.
Nach heutiger rechtsstaatlicher Auffassung ist die Aberkennung der Menschlichkeit an sich schon ein Verbrechen. Die schlimmsten gewalttätigen Handlungen mögen in den Augen vieler Menschen wohl voller widernatürlicher und niedrigstufiger Grausamkeit stecken. Und doch liegen Gewalt, Hass und Zwietracht in der Natur des Menschen. Wie also kann ein Verhalten von Menschen nicht menschlich sein?
Ebenso fragwürdig ist die angekündigte Maßnahme zur Ahndung der Anschläge. Medwedew und Putin haben die Täter bereits zum Tode verurteilt und wollen sie ohne einen fairen Prozess hinrichten lassen. Und das in einem "Rechtsstaat" wie Russland!
Nach russischem Gesetz ist die Todesstrafe zwar vorstellbar, aber offiziell wird sie seit über zehn Jahren nicht mehr angewendet. Doch nun ist die Todesstrafe wieder in aller Munde.
Die eher emotionalen und weniger rationalen Reaktionen im direkten Anschluss an die Anschläge sind durchaus verständlich. Es geht den Opfern wie auch den politischen Leidtragenden um eine "gerechte“ Vergeltung angesichts schwerer Verbrechen.
Das Auslöschen eines Lebens müsse das Leben des Mörders kosten. Das empfinden viele Menschen als einzig akzeptable Reaktion. Die Täter dürften nicht nur ihre Freiheit einbüßen, sondern auch ihr Leben.
Das sei die einzig angemessene Form der "Wiedergutmachung“ für die Angehörigen der Opfer. Nur so könnten sie mit dem Verbrechen innerlich "abschließen".
Befürworter der Todesstrafe trösten sich auch ganz gerne mal mit der Abschreckung für potentielle Täter. Dieser Abschreckungseffekt gelinge aber nur, wenn bereits gefasste Täter hingerichtet würden.
Dennoch ist die Todesstrafe abzulehnen.
Barack Obama sprach Medwedew noch am selben Tag in einem Telefonat seine Anteilnahme aus. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) hat ihm seine Unterstützung zugesagt.
Er müsste es besser wissen. In den USA wird die Todesstrafe nach wie vor regelmäßig angewendet. Doch sie leistet nicht das, was sich ihre Befürworter von ihr versprechen.
Sie macht das Leben in der amerikanischen Gesellschaft nicht sicherer. Dass die Todesstrafe nicht abschreckender wirkt als Freiheitsstrafen, belegen wissenschaftliche Studien. Zudem ist nicht Abschreckung oberstes Ziel der Rechtsprechung, sondern Gerechtigkeit.
Es gibt sogar gute Gründe zur Annahme, dass die Todesstrafe den umgekehrten Effekt hat. Zum einen bedeutet die staatlich legitimierte Auslöschung eines Menschenlebens die Untergrabung des Rechts auf Leben, was das oberste Ziel eines Rechtsstaats darstellt.
Zum andern bewirkt die Art der Berichterstattung der Presse in den Menschen eine Verrohung.
Die Todesstrafe verstößt gegen die Prinzipien der rechtsstaatlichen Demokratie. Außerdem stützt sich keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den Verwirkungsgedanken. Wer stiehlt hat ja auch nicht das Recht auf Eigentum verwirkt.
Das die Todesstrafe immense Kosten einsparen soll, hat sich in der Praxis als absurd erwiesen.
Uneinigkeit herrscht ebenso im Bezug auf die todeswürdigen Taten.
In den meisten Staaten werden besonders Mord, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung mit dem Tode bestraft. In Ländern wie Indonesien, Singapur, Thailand und Malaysia gilt außerdem der Besitz von Drogen als todeswürdige Straftat. In islamisch geprägten Ländern sind auch Homosexualität und Ehebruch ein Grund für die Todesstrafe. In China wird sogar schwerer Gemüsediebstahl oder Raub von Grundnahrungsmitteln mit dem Tod geahndet.
Selbst Bundesaußenminister Guido Westerwelle verurteilte die Anschläge in Moskau "auf das schärfste“. Sie seien verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen.
Diverse Politiker des Bundestags zeigten volles Verständnis für die geplanten "Antworten“ der russischen Regierung. Auch in den Köpfen der deutschen Bevölkerung ist die Wiedereinführung der Todesstrafe nach wie vor präsent. Nicht nur Terrorangst, sondern auch die erhöhte Zahl von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche haben die Forderung nach Hinrichtung in den Fokus der öffentlichen Debatte gebracht.
Die Reaktionen der Staatsfunktionäre weltweit sind zwar verständlich. Doch Kurzschluss-Reaktionen sind im Keime zu ersticken. Die Todesstrafe darf nicht als gerechte Maßnahme der Strafverfolgung angesehen werden.
Wir müssen aus der Vergangenheit lernen, uns der Gegenwart stellen und die Zukunft nachhaltig gestalten. Mit humanen Methoden im Sinne von Rechtstaatlichkeit und Demokratie. Und vor allem ohne die Todesstrafe!
Martin Ludwig
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