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Große Unzufriedenheit


Land lehnt Vergleich zur Solarsatzung ab

31.03.2010 (fjh)
Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Gießen stimmt die
Hessische Landesregierung einem - vom Regierungspräsidium und der Universitätsstadt Marburg ausgehandelten - Vergleichsvorschlag zum Inkraftsetzen der sogenannten "Marburger Solarsatzung" nicht zu. Das hat die Stadt Marburg am Mittwoch (31. März) mitgeteilt.
Von Seiten der Stadt berichtete Bürgermeister Dr. Franz Kahle, dass
gemeinsam mit dem Regierungspräsidenten Dr. Lars Wittek, dem Regierungs-Vizepräsidenten Hans-Otto Kneip und den von der Stadt Marburg
beauftragten Rechtsanwälten Dr. Peter Becker und Dr. Fabio Longo aus der Kanzlei "BECKER, BÜTTNER, HELD" eine neue Fassung der Solarsatzung erarbeitet worden war, die aus Sicht der Stadt Marburg in Kürze hätte in Kraft treten können. "Wir waren mit dem Vergleichsvorschlag sehr nahe an einer sinnvollen Lösung des Konflikts", meinte Kahle. "Die Möglichkeit einer kommunalen Regelung für die Förderung von mehr Solarenergie hätte endlich auch in Hessen umgesetzt werden können. Leider bleibt die Landesregierung damit erneut hinter ihrer Zusage zurück, in Hessen bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien zu schaffen."
Gemeinsam mit dem Leitenden Baudirektor Jürgen Rausch hatte Bürgermeister Kahle in den letzten Monaten die Vergleichsgespräche mit dem Regierungspräsidium Gießen und die Verhandlungen zu einem - aus Sicht der Stadt Marburg guten – Ergebnis geführt. Die grundsätzliche Verpflichtung, bei Neubauten solare Strahlungsenergie oder andere erneuerbare Energien zu nutzen, hatte der Bundesgesetzgeber bereits mit dem "Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz" (EE WärmeG) zum 1. Januar 2009 eingeführt. Für Altbauten hat der Bundesgesetzgeber den Bundesländern gerade die Möglichkeit belassen, auf Landesebene eigene Regelungen einzuführen.
Eine solche Länder-Regelung hat das CDU/FDP-regierte Bundesland Baden-Württemberg bereits vor einigen Jahren mit einem Wärmegesetz erlassen.
"Leider will die Hessische Landesregierung diesen Spielraum offenbar nicht nutzen", beklagte Kahle. Damit stelle sich das Land Hessen gegen die Auffassung der hessischen Kommunen, die mehr kommunalen Handlungsspielraum für den Klimaschutz gefordert haben.
Offenbar befürchte die Landesregierung, dass sie das Gerichtsverfahren um die Marburger Solarsatzung verlieren könnte. Anders sei nicht zu erklären, dass jetzt beabsichtigt sei, den Paragraphen 81 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) ganz aufzuheben.
Auf dieser Rechtsgrundlage haben die Kommunen die Möglichkeit, bestimmte Heizungsarten vorzuschreiben. Aus Marburger Sicht ist die Solarthermie die wichtigste Heizungsart der Zukunft.
Die Universitätsstadt Marburg wird nun das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen weiter betreiben. Sie rechnet in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
"Es scheint leider notwendig, weiter den Rechtsweg zu beschreiten, um von der Landesregierung die Erlaubnis zu bekommen, kommunalen Klimaschutz zu betreiben", begründete Kahle dieses Vorgehen. "Während andere Bundesländer an Maßnahmen der Förderung erneuerbarer Energien arbeiten, arbeitet Wiesbaden in die entgegengesetzte Richtung."
Damit würden in Hessen nicht nur ein weiteres Mal die erneuerbaren Energien ausgebremst; auch das lokale Handwerk, das neben der Umwelt am stärksten vom Einsatz erneuerbarer Energien profitieren könnte, werde durch die Haltung der Landesregierung enttäuscht. Notwendige Arbeits- und Ausbildungsplätze, die mit der lokalen und umweltfreundlichen Energie-Erzeugung geschaffen werden könnten, blieben damit auf der Strecke.
pm: Stadt Marburg
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