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Verkettung von Umständen


Massenhaft Waffen beim Landkreis abgegeben

14.01.2010 (fjh)
Nach dem Amoklauf von Winnenden, bei dem ein 17-jähriger Schüler 15 Menschen und schließlich auch sich selbst erschossen hat, wurde das deutsche Waffengesetz im Juli 2009 zum dritten Mal innerhalb weniger Jahre verschärft. Diese Gesetzesänderung hat zu einer wahren Flut von Waffen-Abgaben beim Landkreis Marburg-Biedenkopf geführt.
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 520 Waffen abgegeben. Neben Schusswaffen und Munition zählen dazu auch verschiedene Arten von Hieb- und Stichwaffen.
"Überwiegend handelte es sich jedoch um rechtmäßig besessene Schusswaffen und Munition", erläuterte Landrat Robert Fischbach. Alle abgegebenen Waffen werden vernichtet.
Die Besitzer begründen die Abgabe in erster Linie mit den verschärften Aufbewahrungsbestimmungen. "Wir stellen fest, dass aufgrund der Neuerungen im Waffenrecht die Akzeptanz und der Beratungsbedarf in der Bevölkerung gegenwärtig sehr hoch ist", berichtete Fischbach.
Insbesondere die bis zum 31. Dezember 2009 geltende Waffen-Amnestie habe für eine gewisse Verunsicherung gesorgt. Immerhin hätten 28 Bürger von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre bisher illegalen Waffen innerhalb dieser Frist straffrei bei der Waffenbehörde abzugeben.
Eine der wesentlichen Neuerungen des Waffenrechts verpflichtet die Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen seit Juli 2009 dazu, klassifizierte Waffenschränke gegenüber der zuständigen Waffenbehörde nachzuweisen. Seit Inkrafttreten dieser Regelung haben nach Aussage von Landrat Fischbach bereits circa 1.400 Waffenbesitzer freiwillig ihre vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition gegenüber der Waffenbehörde erklärt.
Als Beleg können die Waffenbesitzer eine Rechnungskopie oder Fotos von Ihren Waffenschränken vorlegen. Ohne diese Nachweise können die Mitarbeiter der Waffenbehörde nicht prüfen, ob die Behältnisse den Vorgaben des Waffengesetzes entsprechen.
Fischbach zeigte sich in diesem Zusammenhang mit dem Verhalten der Sportschützen und Jäger im Landkreis sehr zufrieden: "Man merkt deutlich, dass sich gerade diese Personen der besonderen Verantwortung bewusst sind, die der Besitz von Schusswaffen mit sich bringt."
In den nächsten Wochen werden Mitarbeiter des Landkreises auch die Waffenbesitzer anschreiben, die bisher noch keinen Aufbewahrungsnachweis erbracht haben. In erster Linie handelt es sich dabei um Waffen-Erben und Personen, die als sogenannte "Altbesitzer" Schusswaffen nach Inkrafttreten des Waffengesetzes im Jahr 1973 angemeldet haben und diese Waffen seither legal besitzen.
"Wir gehen deshalb davon aus, dass die Welle der Waffen-Abgaben noch eine ganze Weile anhalten wird", erklärte der Landrat.
Deutlich angestiegene Zahlen verzeichnet die Kreisverwaltung auch im Bereich der polizeilich sichergestellten Messer und sonstigen Hieb- und Stichwaffen.
Bereits seit April 2008 dürfen bestimmte Messer oder sonstige Hieb- und Stichwaffen nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Ausgenommen davon ist das Mitführen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Jagd oder Fischerei.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Waffenbehörde des Landrats hat diesbezüglich bereits circa 50 Bußgeldverfahren durchführen müssen.
Für erlaubnisfreie Schreckschusswaffen und Luftgewehre oder Luftpistolen besteht keine Anmeldepflicht. Derartige Waffen dürfen Personen ab 18 Jahren ohne besondere Erlaubnis der Waffenbehörde erwerben und besitzen.
Die Sachbearbeiter der Waffenbehörde beim Landkreis Marburg-Biedenkopf stehen allen Bürgern für entsprechende Anfragen per e-Mail unter waffenbehoerde at marburg-biedenkopf.de zur Verfügung.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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