13.01.2010 (fjh)
Damit behinderte Menschen möglichst eigenständig wohnen können, wird die Beseitigung baulicher Hindernisse in bestehenden Wohngebäuden gefördert. Darauf hat Bürgermeister Dr. Franz Kahle am Mittwoch (13. Januar) hingewiesen.
Für viele Menschen mit Behinderungen stellen bauliche Unzulänglichkeiten die wahren Hindernisse dar, die sie an einem Leben und Wohnen möglichst ohne fremde Hilfe hindern. Zu enge Tür-Querschnitte machen Rollstuhlfahrern das Wohnen schwer. Fehlende Aufzüge schieben einen Riegel vor ein Leben in oberen Stockwerken.
Mit dem Förderprogramm 2010 des Landes Hessen sollen bauliche Veränderungen mitfinanziert werden. Die Förderung umfasst Maßnahmen in Mietwohnungen, aber auch in selbst genutztem Wohn-Eigentum.
Förderungsfähig sind laut Kahle bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohngrundstück. Vorrangig werden bauliche Maßnahmen gefördert, die den Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen und Wohnen entsprechen.
Insbesondere sind das eine Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und Auto-Stellplätze auf dem Grundstück, eine Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen von Wohn-Anlagen, aber auch die Verbesserung der Bewegungsfreiheit, von Toilettenräumen und Bädern.
Zuschüsse gibt es ebenso für die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen und die Gestaltung der Treppen. Weiterhin enthält der Katalog der förderfähigen Maßnahmen den Einbau von geeigneten Aufzügen, Küchen, Toilettenräumen und Bädern, die kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude, den Umbau von Einrichtungen zur Beseitigung von Verletzungsgefahren für blinde und sehbehinderte Menschen wie halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus oder niedrige Türen.
Generell werden nur Bauvorhaben gefördert, die erst nach der Bewilligung der Fördergelder begonnen und deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Zu förderungsfähige Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt.
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohn-Einheit. Maßnahme-Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Beabsichtigte förderungsfähige Baumaßnahmen in der Kernstadt oder den äußeren Stadtteilen müssen bis spätestens 5. März 2010 beim Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt der
Universitätsstadt Marburg angemeldet werden. Dort sind auch entsprechende Formulare erhältlich. Außerdem werden hier auch Fragen zur Förderfähigkeit von Projekten beantwortet.
pm: Stadt Marburg
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