12.01.2010 (ms)
Abgelehnt hat das Verwaltungsgericht Gießen einen Antrag der CDU-Fraktion im Marburger Stadtparlament. Die Stadtverordneten wollten durch eine Einstweilige Anordnung erreichen, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (StVV) von Freitag (18. Dezember) zum Doppelhaushalt 2010 und 2011 vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Das hat das Gericht am Montag (11. Januar) mitgeteilt.
Es erklärte den Antrag für unbegründet. Die CDU-Fraktion hatte ihren Antrag auf einstweilige Anordnung ausdrücklich gegen die Stadtverordnetenversammlung gerichtet. Der Stadtverordnetenversammlung der
Universitätsstadt Marburg stehe aber nicht zu, die Durchführung ihrer Beschlüsse vorläufig auszusetzen, erklärte das Gericht.
Das gelte unabhängig davon, ob der Stadtverordnetenvorsteher die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung festgestellt hat, weil er hierbei einen Stadtverordneten mitzählte, der möglicherweise nicht hätte mitgezählt werden dürfen. Die Kompetenz, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszuführen, falle in die ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats.
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Montag (11. Januar) umgehend auf diese Entscheidung reagiert: Der im Oktober 2009 in der Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Entwurf des Haushalts 2010 wird zurückgezogen. Stattdessen wird der Magistrat einen Doppelhaushalt 2010 und 2011 einbringen.
Mit den Fraktionsvorsitzenden hatte Oberbürgermeister und Kämmerer Egon Vaupel bereits im Vorfeld der Parlamentssitzung am Freitag (18. Dezember) einen Zeitplan für einen Doppelhaushalt besprochen. Die Einbringung des Doppelhaushalts ist für Mitte April vorgesehen. Die Verabschiedung ist für Mai 2010 geplant. Diesem Zeitplan hat der Magistrat zugestimmt.
Der Magistrat hat sich in seiner Sitzung am Montag (11. Januar) auch mit der aktuellen Haushaltsabwicklung befasst. Freie Träger müssten nicht befürchten, ohne Geld da zu stehen, beruhigte der Oberbürgermeisterl.
"Wenn die finanzielle Notwendigkeit besteht, werden die Zuschüsse zeitanteilig ausbezahlt.", erklärte Vaupel. Außerdem hat der Magistrat die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Magistratssitzung eine Vorlage über die Umsetzung der vorläufigen Haushaltsführung vorzulegen.
pm: Stadt Marburg
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