19.03.2008 (nur)
Ein wichtiger Schritt zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses ist nach Auffassung der
Humanistischen Union Hessen der Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch (19. März). Die Karlsruher Richter hatten eine Verwendung der seit dem 1. Januar 2008 von allen Telekommunikations-Anbietern erhobenen Vorratsdaten an enge Bedingungen geknüpft.
Bis auf Weiteres dürfen Telekommunikations-Daten nach der Einstweiligen Anordnung nur beim Verdacht
auf schwere Straftaten im Sinne von Paragraf 100a der Strafprozessordnung (StPO) genutzt werden.
Das Gericht habe einmal mehr der uferlosen Überwachung der Telekommunikation einen Riegel vorgeschoben, erklärte die HU-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Rosemarie Will. "Die Richterinnen und Richter unterstreichen in ihrer Entscheidung, dass die äußeren Umstände der Kommunikation - wer, wann, von wo aus und mit wem kommuniziert - ebenso dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses unterliegen wie das gesprochene oder geschriebene Wort."
Dieser Schutz der vertraulichen Kommunikation wurde in den letzten Jahren systematisch aufgeweicht. Die seit Jahresbeginn wirksame sechsmonatige Speicherung aller Telekommunikations-Verkehrsdaten
sei hierbei nur der vorläufige Höhepunkt.
Wer heute eine Zeitschrift am Kiosk kauft, muss dazu weder seinen Namen, noch seine Anschrift
hinterlassen. Besorgt man sich diese Zeitschrift jedoch im Internet, wird durch die Vorratsdatenspeicherung penibel protokolliert, wer sich wann wo informiert hat.
Die endgültige Entscheidung, ob eine sechsmonatige Speicherung aller Verkehrsdaten verfassungsrechtlich zulässig ist, wird erst für 2009 erwartet. Bis dahin bleibt die sechsmonatige Speicherung aller Benutzerdaten bestehen.
Die
Humanistische Union (HU) startet deshalb eine Kampagne für mehr Selbst-Datenschutz. Ab sofort bietet sie einen Anonymisierungs-Server im "TOR"-Netzwerk an. Mit diesem Service können sich Bürgerinnen und Bürger effektiv gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten wehren. Die Nutzung des Anonymisierungsdienstes ist legal und kostenfrei möglich.
Die HU Hessen ruft die Bürger und Bürgerinnen auf, ihre eigenen Daten zu schützen, indem sie derartige Anonymisierungs-Server nutzen. "Die Freiheit der Kommunikation ist eine wesentliche Voraussetzung der Meinungsfreiheit", begründete HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke diese Kampagne."Der große Bruder muss nicht alles wissen. Der Staat darf nicht alles wissen, denn alles zu wissen, wäre Allmacht."
pm: Humanistische Union Hessen
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