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Adieu, Abstimmung


Sondersitzung der Stadtverordneten am 15. Januar

23.12.2009 (fjh)
Seine Entscheidung zur Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat Stadtverordnetenvorsteher Heinrich Löwer im Nachgang zur Sitzung am Freitag (18. Dezember) überprüft. Dabei hat er festgestellt, dass kein Gesetzesverstoß beispielsweise gegen die einschlägigen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorliegt. Auch sind die gefassten Beschlüsse seiner Auffassung nach grundsätzlich wirksam.
So besagt die entsprechende Vorschrift der HGO, dass die StVV beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten anwesend ist. Unter Berücksichtigung des Stadtverordneten Roger Pfalz, der den Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit gestellt hatte und so auch bei der umgehend erfolgten Ermittlung der Beschlussfähigkeit noch anwesend war, war die gesetzliche Vorgabe erfüllt, argumentiert Löwer.
Gleichwohl gibt es Einzelfall-Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, auf die offenbar die Opposition ihre Auffassung stützt. Dabei geht es um die Frage, in welchen Fällen der Stadtverordnete, der den Antrag auf Feststellung Beschlussfähigkeit stellt und dann den Raum verlässt, bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit noch mitgezählt werden darf. Ob die ergangenen Entscheidungen für den "Marburger Sachverhalt" herangezogen werden können, ist jedenfalls zweifelhaft.
Um aber den Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen, beabsichtigt der Stadtverordnetenvorsteher, die Stadtverordnetenversammlung für Freitag (15. Januar) um 19 Uhr zu einer Sondersitzung einzuladen. Auf die Tagesordnung kämen dann nur die vier Beschlüsse, die nach der Entscheidung des Stadtverordnetenvorstehers in der Sitzung am 18. Dezember 2009 gefasst worden sind.
Damit kann nach Löwers Worten "innerhalb kürzester Zeit absolute Rechtsicherheit hergestellt werden". Oberbürgermeister Egon Vaupel schloss sich dieser Auffassung an. Er hält die vom Stadtverordnetenvorsteher jetzt vorgeschlagene Verfahrensweise jedenfalls für äußerst praxisbezogen.
Sie zeige in die richtige Richtung. Denn damit könne "eine juristische Auseinandersetzung, die niemanden etwas bringt, vermieden und weiter erfolgreiche Politik für die Stadt praktiziert werden".
pm: Stadt Marburg
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