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Lebenshilfe zum Welt-Down-Syndrom-Tag

18.03.2008 (alx)
Zum bevorstehenden Welt-Down-Syndrom-Tag am Freitag (21. März) beklagt die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung einen Abtreibungs-automatismus in Deutschland. Wird durch vorgeburtliche Untersuchungen das Down-Syndrom festgestellt, sei fast immer ein Schwangerschaftsabbruch die Folge.
Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter fordert daher umfassende Beratung für Eltern, die vor eine solch schwierige Entscheidung über Leben und Tod stehen.
Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt im Fall des Down-Syndroms eine Abtreibung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Darunter fällt auch die Tötung von lebensfähigen Föten. Die Eltern sind nicht verpflichtet sich über die Entwicklungschancen ihres Kindes beraten zu lassen.
In aller Regel wird ihnen nicht mal ein solches Angebot unterbreitet. Dabei stehe hier die Lebenshilfe mit ihrem bundesweiten Netz von mehr als 525 örtlichen Vereinigungen zur Verfügung.
Weltweit wird jedes 800. Kind mit Down-Syndrom geboren. Früher wurde das Down-Syndrom diskriminierend "Mongolismus" genannt. Beim Down-Syndrom ist das 21. Chromosom dreimal statt zweimal vorhanden. Daher kommt auch die ebenso gebräuchliche Bezeichnung Trisomie 21.
Der Welt-Down-Syndrom-Tag findet in diesem Jahr zum dritten Mal statt. Er fällt diesmal auf Karfreitag.
Die Lebenshilfe möchte darauf aufmerksam machen, dass Familien mit einem behinderten Kind nicht alleine dastehen. Sie erhalten umfangreiche Unterstützung durch den Staat und Organisationen wie die Lebenshilfe. Viele Eltern berichten immer wieder davon, dass sie nach einer ersten Zeit der Niedergeschlagenheit und des Haderns ihr behindertes Kind als Bereicherung und ihr Leben als glücklich empfänden.
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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