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PP ermittelt


Namensverweigerung führte in die Haftanstalt

01.12.2009 (fjh)
"Hätte ich doch nur meinen Namen genannt", denkt jetzt vermutlich ein 39-jähriger Mann im Nachhinein. Mittlerweile sitzt er in einer Justizvollzugsanstalt, weil er nach einem Unfall der Autofahrerin seinen Namen nicht genannt hat. Die Polizei stellte nicht nur seine Identität, sondern auch einen bestehenden Haftbefehl gegen ihn fest.
Am Montag (30. November) um 19.45 Uhr rief eine Autofahrerin die Polizei zur Hilfe. In Schrittgeschwindigkeit war sie durch die Straße "Fischteich" in Gisselberg gefahren, als ihr ein Mann gegen den Wagen lief. Ein Schaden war vermutlich nicht entstanden, aber der Mann verweigerte beharrlich die Nennung seines Namens.
Die Polizei stellte die Identität des Mannes schnell fest. Eine Überprüfung des mit über 1,9 Promille deutlich alkoholisierten Mannes ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag.
Da er die geforderte Geldsumme nicht begleichen konnte oder wollte, führte seine Beharrlichkeit zur Festnahme mit anschließendem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt. Ein Schaden an dem Auto der Anruferin war übrigens tatsächlich nicht entstanden.
pm: Polizei Marburg
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