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Mit BSJ begegnen


Lebenshilfe zur geplanten Verkürzung des Zivildiensts

04.11.2009 (fjh)
Auf die scheibchenweise Verkürzung des Zivildiensts von ursprünglich einmal 24 Monaten auf die nun geplanten sechs Monate hat die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bereits im Jahr 2001 mit der Einführung ihres Berufsvorbereitenden Sozialen Jahrs (BSJ) reagiert. Damit will die Lebenshilfe junge Leute zwischen 16 und 26 Jahren für die Arbeit mit behinderten Menschen gewinnen.
Die neue Bundesregierung plant mit einer Verkürzung des Kriegsdiensts auf sechs Monate wegen der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung des Ersatzdiensts zugleich auch eine Verkürzung des Zivildiensts. Zu der damit aufgekommenen Debatte über Schwierigkeiten der Sozialverbände mit dieser neuen Regelung hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe (BVLH) in Marburg am Mittwoch (4. November) Stellung bezogen.
Junge Männer interessieren sich nach ihrer Einschätzung nur selten für den von Frauen dominierten sozialen Sektor. Vor allem diese Gruppe, die sonst über den Zivildienst zur Lebenshilfe gefunden hätte, will die Lebenshilfe mit ihrem BSJ erreichen.
Mittlerweile absolvieren bundesweit etwa 1.000 junge Menschen Jahr für Jahr das BSJ in Einrichtungen und Diensten der Lebenshilfe. Am Ende entscheiden sich viele für eine Berufsausbildung in der Behindertenhilfe oder für ein sozialpädagogisches Studium.
"Wir wollten nicht warten, bis es den Wehr- und Zivildienst gar nicht mehr gibt", erklärte der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Robert Antretter. "Die BSJler unterstützen unsere Fachkräfte bei ihrer wichtigen Arbeit. Und die behinderten Menschen freuen sich über eine verlässliche Begleitung, die nicht schon nach ein paar Monaten wieder wechselt."
Anlässlich der aufgeflammten Zivildienst-Debatte forderte Antretter, mit frei werdenden Mitteln Angebote wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und eben das BSJ der Lebenshilfe zu fördern. Dazu gehöre auch die Anerkennung als Freiwilligen-Dienst und als Ersatz für den Zivildienst.
Das Berufsvorbereitende Soziale Jahr der Lebenshilfe unterliegt der Sozialversicherungspflicht mit einer monatlichen Vergütung von mindestens 401 Euro (netto) und einem Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Darüber hinaus erhalten die BSJler mindestens fünf Tage Fortbildung.
Finanziert wird das BSJ bisher ausschließlich aus Mitteln der Lebenshilfe. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bsj-lebenshilfe.de.
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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