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Fahrerin verweigerte


Blutentnahme bei Frau auch ohne Alkotest

28.10.2009 (fjh)
Ein Alkohol- oder Drogen-Schnelltest bei der Polizei basiert auf Freiwilligkeit, behauptet die Pressestelle der Behörde. Er diene als Anhaltspunkt, ob jemand tatsächlich unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht oder nicht.
Bei entsprechendem Ergebnis bewahre er vor weiteren polizeilichen Maßnahmen, schreibt die Polizei. Eine Verweigerung dieser Tests schütze davor allerdings nicht. Wenn andere Anhaltspunkte auf eine Fahrt unter Rauschmittel-Einfluss hinweisen, darf die Polizei auch ohne diese Tests Maßnahmen ergreifen.
So half einer 43-jährigen Frau am Dienstag (27. Oktober) um 22.50 Uhr ihre Weigerung, einen Alkotest durchzuführen, nichts. Ein anderer Autofahrer hatte die Polizei wegen des offensichtlich in Schlangenlinien fahrenden Autos auf der Bundesstraße von Gießen nach Marburg informiert. Einmal sei der Fiat der Frau sogar beinahe im Straßengraben gelandet.
Die Polizei befand sich dann auf der Stadtautobahn B3A ab Marburg-Süd hinter dem Auto. Die Fahrerin ließ sich durch das Blaulicht und die eindeutigen Anhalte-Zeichen aber nicht beirren.
Sie fuhr mit mäßiger Geschwindigkeit weiter. Sie reagierte erst sehr spät, als sie auf einen Stau kurz vor der Anschlussstelle "Marburg-Nord" traf. Sie schaffte es so gerade noch, anzuhalten.
Die Fahrerin roch nach Alkohol. Sie wirkte deutlich betrunken.
Ein Richter ordnete deswegen eine Blutentnahme an. Die Polizei stellte den Fahrzeugschlüssel und den Führerschein sicher.
pm: Polizei Marburg
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