12.10.2009 (fjh)
Manchmal haben kleine Ursachen große Auswirkungen. Das gilt auch für die in einem Rucksack mitgeführten Waffen bei einem Ladendiebstahl. Auch wenn der Täter weder das Messer, noch den Teleskop-Schlagstock für den Diebstahl eines hochwertigen Parfüms und eines Paars Schuhe nutzte, so wird aus dem "einfachen Ladendiebstahl" trotzdem ein Diebstahl mit Waffen.
Statt einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bringt das eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren ein. Ob das der am Samstag (10. Oktober) um 13.25 Uhr in einem Kaufhaus in der Marburger Innenstadt festgenommene 46-jährige Mann wohl wusste?
pm: Polizei Marburg
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