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Briefwahl baldmöglichst beantragen

26.08.2009 (fjh)
Auf die Möglichkeit der Briefwahl hat die Stadt Marburg am Mittwoch (26. August) gut einen Monat vor der Bundestagswahl am Sonntag (27. September) hingewiesen. Ab Montag (31. August) ist das Wahlamt der Universitätsstadt Marburg besetzt.
Montags bis mittwochs ist das Wahlamt im Rathaus jeweils von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen.
Briefwahl-Unterlagen müssen beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Am einfachsten geht das mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, auf der ein Antragsformular vorgedruckt ist, und die bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigten enthält.
Der ausgefüllte Antrag muss in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde geschickt werden. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, unfrankierte Sendungen anzunehmen.
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis Sonntag (6. September) zugestellt. Der Antrag auf Briefwahl kann aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich per Brief oder Postkarte,, durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax und sogar per e-Mail gestellt werden.
Damit die Antragstellerin oder der Antragsteller identifiziert werden können, braucht das Wahlamt den Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum. Außerdem müssen die Antragsteller ausdrücklich versichern, am Wahltag an der Urnenwahl im Wahllokal verhindert zu sein. Eine zusätzliche genaue Begründung ist aber nicht erforderlich.
Schließlich können die Briefwahl-Unterlagen auch im Rahmen einer Vorsprache im Wahlamt mündlich beantragt werden. Dabei sollte – sofern man nicht persönlich bekannt ist - ein Ausweispapier mitgeführt werden.
Ein persönlicher Besuch beim Wahlamt hat den Vorteil, dass die Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung zu treffen und den roten Umschlag in eine Wahlurne zu werfen. Jedes Zeit- und Transport-Risiko ist damit ausgeschlossen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Wer die Briefwahl-Unterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Falls für die Antragstellung die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzt wird, findet man dort die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt. Sie muss vom Vollmacht-
geber nur unterschrieben werden.
Briefwahlunterlagen müssen regelmäßig der oder dem Wahlberechtigten selbst zugestellt oder ausgehändigt werden. Sie werden bei postalischer Versendung an die Adresse des Betroffenen oder an die von ihm angegebene Urlaubs-, Klinik- oder Kur-Adresse gerichtet.
Die Abholung durch Bevollmächtigte ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmacht-Geber auftritt. Dies muss der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Damit soll Familien- und Nachbarhilfe zugelassen, gleichzeitig aber Missbrauch durch selbsternannte Wahlhelfer möglichst ausgeschlossen werden.
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden, damit der rote Wahlbrief spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Wahlamt vorliegt. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen!
Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite. Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahl-Unterlagen ist der Freitag vor der Wahl.
Spätestens am Freitag (25. September) um 18 Uhr muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen. Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch am Wahl-Sonntag bis 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden.
Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Kosten für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen wie zum Beispiel eine Eilzustellung müssen Sie gegebenenfalls selbst begleichen.
Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, dürfen sich durch eine Hilfsperson unterstützen lassen. In diesem Fall muss die Hilfsperson den rechten Teil der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag am Sonntag (27. September) bis 18 Uhr bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
pm: Stadt Marburg
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