20.08.2009 (fjh)
Das Programm "Bürgschaft ohne Bank "(BoB) steht ab sofort allen kleinen und mittleren Unternehmen Hessens offen. Bisher war der Zugang auf Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer beschränkt. Mit der bis Ende 2010 befristeten Ausweitung reagiert die
Bürgschaftsbank Hessen (BbH) auf die aktuelle Wirtschaftslage und die damit verbundenen Schwierigkeiten, Investitionen oder Betriebsmittel finanziert zu bekommen.
Der Weg zu diesem Geld führt zunächst zur Bürgschaftsbank, die im Erfolgsfall eine erstklassige Sicherheit vergibt. Mit dieser Zusage kann der Unternehmer dann eine finanzierende Bank oder Sparkasse finden. In der Regel fördert sie ihn dann auch zu deutlich günstigeren Konditionen.
"Gerade kleine und mittlere Unternehmen in Hessen brauchen Zugang zu Krediten für ihre Investitionen oder Betriebsmittel", erklärte Michael Schwarz. Er ist Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Hessen.
"Weil wir wissen, dass Bürgschaft ohne Bank hier sehr wirkungsvoll ist, haben wir nun den Kreis der Antragsberechtigten erweitert", berichtete er. "Denn wir wollen keine Kredit-Klemme in Hessen!"
Oberbürgermeister Egon Vaupel begrüßt diese Öffnung der Bürgschaftsbank: "Wir alle wissen, dass gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fehlende Sicherheiten für kleine und mittelständische Unternehmen bei der Kreditbeschaffung ein Problem sind. Das Angebot der Bürgschaftsbank Hessen ist hier sicherlich hilfreich und vereinfacht auch Entscheidungen für kreditgewährende Banken und Sparkassen."
Über das Programm "Bürgschaft ohne Bank" können Betriebsmittel bis zu 300.000 Euro oder Investitionen bis zu 500.000 Euro besichert werden. Die Ausfallbürgschaft gegenüber der finanzierenden Bank kann für
Investitionen bis zu 80 Prozent der Kreditsumme betragen. Für Betriebsmittelfinanzierungen -auch für die Bereitstellung von Unternehmensliquidität - sind es bis zu 60 Prozent, wenn das Vorhaben unter das Sonderprogramm "Betriebsmittel" fällt, auch bis zu 80 Prozent.
Dabei setzt sich die Bürgschaftsbank für Investitionen in die Zukunft ein. Nicht aber engagiert sie sich für die Bewältigung der Vergangenheit: Sanierungsfälle werden abgelehnt.
Antragstellende Unternehmen müssen ein Vorhaben in Hessen haben und nicht mehr als 500.000 Euro Bankschulden sowie positives Eigenkapital aufweisen. Außerdem soll das Unternehmen sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft positive Erträge aufweisen können.
Für alle interessierten Unternehmen hat die Bürgschaftsbank Hessen eine spezielle Hotline eingerichtet. Wer sein Vorhaben über "Bürgschaft ohne Bank" absichern lassen will, erreicht die Bürgschaftsbank Hessen unter
BoB at bb-h.de. Informationsmaterial ist auch beim Referat für Stadt-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung der
Universitätsstadt Marburg erhältlich.
Als aktive Selbsthilfe-Einrichtung der Hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen seit 1954 den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler. Für Unternehmer, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, stellt sie Bürgschaften für Kredite oder Beteiligungen. Ihre Gesellschafter sind Kammern sowie Verbände aus Handel, Industrie und Handwerk, Kreditinstitute und eine Versicherung.
pm: Stadt Marburg
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