17.08.2009 (fjh)
Neun weitere Fälle von "Schweinegrippe" sind in der vorangegangenen Woche im
Landkreis Marburg-Biedenkopf aufgetreten. Das teilte die Kreisverwaltung am Montag (17. August) mit.
Damit erhöht sich die Zahl der Menschen aus dem Landkreis, die sich mit dem H1N1-Virus infiziert haben, jetzt auf 33. Wie die Kreisverwaltung am Montagmittag in Marburg mitteilte, zeigten ein Mann aus dem Nordkreis, zwei Frauen und ein Mann aus Marburg, zwei Männer und zwei Kinder aus dem Ostkreis sowie ein Kind aus dem Westkreis entsprechende Symptome. Die Testergebnisse waren in all diesen Fällen positiv.
Die Erkrankten haben sich vermutlich im Urlaub oder bei Urlaubsrückkehrern angesteckt. Die Krankheit verläuft bei allen mild. Die Betroffenen sind häuslich isoliert und werden ambulant behandelt.
Als "Schlag ins Gesicht" der ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Katastrophenschutz haben Landrat Robert Fischbach und Kreisbrandinspektor Lars Schäfer in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreis-Feuerwehrverbandes Marburg-Biedenkopf den jüngsten Entwurf zur Impfverordnung der Bundesregierung bezeichnet. Ärzte, Pflegepersonal und Einsatzkräfte sollen demnach auf Kosten der Krankenkassen zuerst gegen die Schweinegrippe geimpft werden. Den ehrenamtlichen Rettern soll dieser kostenlose Impfschutz aber offenbar verweigert werden.
Die Entwurfsfassung des Bundesgesundheitsministeriums, die am Mittwoch (19. August) von der Bundesregierung beschlossen werden soll, sieht vor, dass nur Beschäftigte der Vollzugspolizeien und der Berufsfeuerwehren den Impfschutz auf Kosten der Krankenkassen bekommen sollen. "Offenbar soll den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehren und der anderen Katastrophenschutzorganisationen dies verweigert werden. Das ist Ungeheuerlich", erklärte Schäfer am Montag in Marburg.
"Die Ehrenamtlichen sind die tragende Säule im Katastrophenschutz und somit auch im Pandemie-Fall. Wenn der Entwurf so beschlossen wird, hat dies zudem eine sehr negative Signalwirkung auf das Ehrenamt", sagte Landrat Fischbach, der als Brand- und Katastrophenschutzdezernent auch darauf hinwies, dass zum Beispiel die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis mit in die Pandemie-Planung eingebunden sind. Auch den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sanitätsorganisationen komme im Pandemiefall eine Schlüsselposition zu.
"Es ist völlig unverständlich, warum trotz entsprechender Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Forderung nach einer rechtssicheren Formulierung für die ehrenamtlichen Retter genau die jetzt nicht von der Verordnung erfasst werden", schimpfte der Landrat. Er appellierte an die Entscheidungsträger in Berlin und an die Verantwortlichen rund um Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, jetzt schnellstens die Notbremse zu ziehen und den Entwurf vernünftig nachzubessern.
Als Vorsitzender des Kreis-Feuerwehrverbandes befürchtet Schäfer, dass durch diese Impf-Regelung unterschiedliche Schutzzonen geschaffen werden und eine funktionierende Gefahrenabwehr nur in Großstädten mit Berufsfeuerwehren möglich sei. "Auf dem Land wird der Brand- und Katastrophenschutz aber nun mal ehrenamtlich geleistet. Im Pandemie-Fall könnte das bedeuten, dass die Einsatzbereitschaft nicht mehr gesichert ist – mit unabsehbaren Folgen", fürchtet Schäfer. Er hält es für unverantwortlich, ehrenamtliche Einsatzkräfte
im Pandemie-Fall ohne Impfschutz zur Gefahrenabwehr einzusetzen.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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