07.08.2009 (fjh)
Der Landeswahlausschuss hat am Donnerstag (6. August) in Wiesbaden über die Beschwerde der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) gegen die Nicht-Zulassung ihres Kreiswahlvorschlags im Wahlkreis 172 "Marburg" entschieden. Wie Kreiswahlleiter Reiner Röder am Freitag (7. August) berichtete, wurde diese Beschwerde vom Landeswahlausschuss zurückgewiesen.
Grund dafür war, dass die APPD bereits vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl am Sonntag (27. September) nicht als Partei anerkannt worden war. Diese Entscheidung ist für alle Wahl-Organe bindend.
Mit dieser Entscheidung folgte der Landeswahlausschuss der Argumentation des Kreiswahlleiters aus Marburg-Biedenkopf und bestätigte die Nicht-Zulassung durch den Kreiswahlausschuss. Die vom Bundes- und Landeswahlausschuss getroffenen Entscheidungen sind endgültig und können nur nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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