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Rottweiler gelten fortan als gefährliche Hunde

05.06.2009 (fjh)
Rottweiler gelten nach einer Änderung der Hunde-Verordnung als "gefährliche Hunde". Deswegen müssen Rottweiler bis Dienstag (30. Juni) dem Ordnungsamt angezeigt werden. Darauf hat die Stadt Marburg am Freitag (5. Juni) aufmerksam gemacht.
Seit dem 1. Januar 2009 haben sich durch Änderungen der Hessischen Hunde-Verordnung einige wichtige Neuerungen ergeben. So wurden die Hunderassen "Mastiff" und "Mastino Napoletano" aus der Liste der gefährlichen Hunde gestrichen. Somit gelten sie nicht mehr als gefährlich.
Neu in diese Liste gefährlicher Hunde aufgenommen wurde die Rasse "Rottweiler". Zur Begründung führt das Hessische Innenministerium an, dass es in den hessischen Kommunen zu überdurchschnittlich vielen Beiß-Vorfällen von Rottweilern gekommen ist.
Allerdings gilt für Rottweiler sowie deren Kreuzungen untereinander, die vor dem 31. Dezember 2008 gehalten wurden, eine Übergangsregelung. Sie unterliegen nicht der Erlaubnispflicht, wenn die Haltung bei den Ordnungsämtern bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich angezeigt wird.
In Marburg wurden bisher lediglich zehn Rottweiler oder Rottweiler-Mischlinge angezeigt. Die Dunkelziffer ist vermutlich um ein vielfaches höher.
Die Anzeige wird dem Halter von den Ordnungsämtern schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung muss beim Ausführen der Rottweiler mitgeführt werden. Bei Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern ist sie vorzulegen. Die steuerliche Anmeldung der Hunde bei den Kommunen reicht dafür nicht aus.
Weitere Informationen erhalten Marburger Hundehalterinnen- und Halter beim Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr der Statt Marburg.
pm: Stadt Marburg
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