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Zig Parkplätze am Lahnufer


Neue Regelung für Weidenhausen und St. Jost

29.05.2009 (fjh)
Eine Anwohner-Parkregelung für die Bereiche Weidenhausen und Bei St. Jost Tritt am Dienstag (2. Juni) in Kraft. Darauf hat Oberbürgermeister Egon Vaupel am Freitag (29. Mai) nochmals hingewiesen.
Nachdem es bei der Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Marburg insbesondere aus Weidenhausen vermehrt Anfragen nach der Einführung einer Bewohner-Parkregelung gegeben hatte, wurden zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie alle Gewerbetreibenden und Vereine, Organisationen und Verbände in einer Informationsveranstaltung umfassend über die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung aufgeklärt. "Bei dieser Gelegenheit war es uns auch wichtig, einen Überblick über die vorhandenen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten", erläuterte Vaupel.
Aus dem anwesenden Personenkreis wurde im Anschluss die "Arbeitsgruppe Bewohnerparken Weidenhausen" gebildet, um zielgerichtet über Maßnahmen zu beraten. Die AG hat sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, mehrere Maßnahmen umzusetzen.
Der bestehende und derzeit wenig frequentierte Bewohner-Parkbereich 4 "Bei St. Jost" wird auf den Bereich Weidenhausen ausgedehnt. Sämtliche Parkplätze in den Anliegerstraßen "Am Erlengraben", "Auf dem Wehr" und in der Poitiersstraße werden ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. Es wird erwartet, dass sich nach der Umsetzung dieser Maßnahme auch der Parksuchverkehr in diesen Straßen reduziert.
Die Kurzzeit-Parkplätze Bei St. Jost bleiben als bewirtschaftete Kurzzeit-Parkplätze erhalten. Ebenso verhält es sich mit den Parkplätzen vor dem AquaMar, in der Kappesgasse sowie einem Teil der Parkplätze an der Jahnstraße. in Teil der Parkplätze in der Jahnstraße und der Sommerbadstraße bleibt unbewirtschaftet. Für Kurzzeit-Parker stehen darüber hinaus die Parkhäuser Erlenring-Center und Marktdreieck zur Verfügung.
Die Parkplätze im Lahn-Vorland unterhalb des AquaMar sollen weiterhin als Kurzzeit-Parkplätze mit Parkschein-Regelung erhalten bleiben. Bewohnerinnen und Bewohner mit Anwohner-Parkausweis sollen diese Parkplätze jedoch kostenlos nutzen dürfen. Sollten die Bewohner-Parkplätze in der Nähe der Wohnstraßen belegt sein, können die Bewohnerinnen und Bewohner hier mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit immer noch einen Parkplatz finden.
Um einen Bewohner-Parkausweis für den neuen Parkbereich 4 zu erhalten, müssen die Antragsteller mit erstem Wohnsitz in dem Regelungsbereich Bei St. Jost und Weidenhausen gemeldet sein. Zudem müssen sie selbst Fahrzeughalter sein oder ndauernd ein fremdes Fahrzeug nutzen und keinen eigenen Stellplatz besitzen.
Ihren Parkausweis erhalten Berechtigte im Stadtbüro an der Frauenbergstraße. Zur erstmaligen Antragstellung sind im Rahmen einer persönlichen Vorsprache der Ausweis und der Kraftfahrzeug-Schein vorzulegen. Bei Fremdnutzung eines Autos, wenn der Antragsteller nicht Halter ist, muss er die dauernde Nutzung durch eine schriftliche Bestätigung des Halters nachweisen.
pm: Stadt Marburg
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