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Nazi-Karriere ergäbe Nachkriegs-Karriere


Wilhelm Harster und der Münchner Distanztäter-Prozess 1967

13.05.2009 (fjh)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert ein Projekt am Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) der Philipps-Universität. Das Vorhaben unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Krieger widmet sich dem Thema "Dr. Wilhelm Harster und der Münchner Distanztäter-Prozess 1967: Eine Juristen-Karriere im Dritten Reich und in der Bundesrepublik“.
Dank der Unterstützung der DFG konnte für zwei Jahre eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle am Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften eingerichtet werden. Die Stelle wurde zum 1. Mai 2009 mit Christian Ritz besetzt.
Das Münchner Landgericht verurteilte Wilhelm Harster 1967 wegen Beihilfe zum Mord in 82.854 Fällen zu 15 Jahren Haft. In den Verantwortungsbereich des ehemaligen Befehlshabers der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes in den besetzten Niederlanden von 1940 bis 1943 fiel die Deportation des Großteils der holländischen Juden.
Nach Verbüßung einer Haftstrafe in den Niederlanden wurde Harster 1956 in den bayerischen Staatsdienst übernommen. 1963 wurde er dann jedoch unter dem Druck der Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörde in den Ruhestand versetzt.
Das Münchner Distanztäter-Verfahren steht im Mittelpunkt des Projekts, in dessen Rahmen umfangreiche Verfahrensakten und Dokumente des Bayerischen Innenministeriums erstmalig ausgewertet werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet Harsters Nachkriegs-Karriere, die im Kontext der reintegrations- und amnestiepolitischen Weichenstellungen der frühen Bundesrepublik untersucht wird.
pm: Philipps-Universität Marburg
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