08.05.2009 (fjh)
Wegen Körperverletzung verurteilt hat die Marburger Justiz am Mittwoch (6. Mai) den ehemaligen Direktor der Unfallchirurgie am Marburger Universitätsklinikum. Dieses Urteil gegen Prof. Dr. Leo Gotzen zeigt nach Ansicht des
Allgemeinen Patienten-Verbands erneut, daß es zum einen um die Patienten-Sicherheit nicht gut bestellt ist, und zum anderen, daß die Justiz angesichts der Bagatell-Strafe derartige Kunstfehler eher als "Kavaliersdelikte" auffaßt und die zugrunde liegenden Probleme nicht begreift, sondern sich auf individuelle Schuldzuweisungen beschränkt.
Gotzen hatte einer Patientin gegen ihren erklärten Willen Material aus Rinderknochen eingepflanzt. Jahrelang hat er nicht zugelassenes Material – untr anderem Rinderknochen - bei operativen Eingriffen verwendet, ohne daß sich bei seinen ärztlichen Kollegen Widerstand regte. Erst nach einer vertraulichen Mitteilung trat das Dekanat der medizinischen Fakultät "die Flucht nach vorn" an und schaltete die Staatsanwaltschaft ein.
Nach Ansicht des Verbandspräsidenten Christian Zimmermann hatte sie es mit dem Verfahren nicht eilig. Schließlich sei die Staatsanwaltschaft eine weisungsgebundene Behörde des Landes Hessen. Auch die Universitätsklinik stand damals noch unter der Trägerschaft des Landes.
"Ursache derartiger Mißstände sind die nach wie vor unwürdigen, reaktionären und autoritären Abhängigkeitsverhältnisse nachgeordneter Ärzte insbesondere an Universitätskliniken, welche die rechtzeitige Aufdeckung von Kunstfehlern verhindern", erklärt der Marburger Arzt. Weiterhin formuliert Zimmermann am Donnerstag (7. Mai) in einer Erklärung des Patientenverbands: "Wir fordern deshalb die Beseitigung des Chefarzt-Systems in der gegenwärtigen Form und die Wahl des ärztlichen Direktors durch das ärztliche Kollegium, um die Patienten-Sicherheit zu verbessern."
pm: Allgemeiner Patienten-Verband
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