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Marburg macht mobil


Arbeit an neuem Brandschutz-Bedarfsplan

05.05.2009 (fjh)
Eine Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung möchte der Magistrat der Stadt Marburg einrichten. Auftrag der Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters in seiner Funktion als Brandschutz-Dezernent ist die Erstellung eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans zur Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung.
"Die Erarbeitung eines Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanes ist eine kommunale Pflichtaufgabe nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz", erklärte Oberbürgermeister Egon Vaupel.
Die Planung hat zum Ziel eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, die den örtlichen Erfordernissen entspricht. Zur Unterstützung der Feuerwehr ist es notwendig, die baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die technische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan soll eine Analyse der momentan im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen, sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr enthalten.
Außerdem soll auch die erforderliche personelle Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehr ermittelt werden. Dabei müssen auch die festgestellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen und die übliche Zeit zwischen Alarmierung und Einsatz beachtet werden. Die momentane Lage soll mit dem zukünftigen Bedarf verglichen werden.
Der Bericht soll einerseits eine Personalprognose mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung sowie die Dokumentation bekannter Sicherheitsmängel beinhalten. Im Wesentlichen gewährleisten Freiwillige Feuerwehren den Brandschutz in der Kernstadt und den Stadtteilen.
Derartige Bedarfs- und Entwicklungspläne sollen alle fünf Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit
der zuständigen Brandschutz-Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen (RP)verfasst werden. Der letzte Bedarfs- und Entwicklungsplan wurde im Januar 2004 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. „Daher besteht jetzt für die Universitätsstadt Marburg ein aktueller
Handlungsbedarf, auf den der RP Gießen hingewiesen hat“ betonte
Oberbürgermeister Vaupel.
Wie 2003 soll die Erarbeitung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung in einer Arbeitsgruppe erfolgen. Vaupel: „Es ist vorgesehen, dass der Leiter der Feuerwehr und der Wehrführerausschuss zu der von der Arbeitsgruppe zu erarbeitenden Planung zunächst ein Votum abgeben.“, berichtete Vaupel. „Danach erfolgt die Beschlussfassung in den städtischen Gremien.“
pm: Stadt Marburg
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