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Lebenshilfe macht Druck


Bundestag entscheidet über Spätabtreibung

05.05.2009 (rar)
Über Neuregelungen im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz will der Familienausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch (6.Mai) in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Schon am Donnerstag (7. Mai) könnte der Bundestag dann darüber abstimmen.
Weil es dabei um Spätabtreibungen behinderter Kinder geht, sind die Abgeordneten keinem Fraktionszwang unterworfen. Vielmehr treffen sie eine reine Gewissensentscheidung.
Zum "Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen" am Dienstag (5. Mai) fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) mit Sitz in Marburg die Parlamentarier auf, für Verbesserungen im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz zu votieren: für mehr psychosoziale Beratung bei vorgeburtlicher Diagnostik sowie eine dreitägige Bedenkzeit, bevor die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt.
"Der Bundestag hat in den zurückliegenden Wochen mit großer Ernsthaftigkeit über dieses Thema debattiert", berichtete der BVLH-Bundesvorsitzende Robert Antretter. "Ich bin mir sicher, dass die meisten Abgeordneten den Argumenten der Lebenshilfe folgen werden."
Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte vorgeburtliche Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen aufmerksam. Sie kann zu schwerwiegenden Konflikten für die werdenden Eltern führen: Häufig unvorbereitet, finden sich die Paare in einer Situation, in der sie kaum entscheiden können. Bisher fanden sie nur selten Unterstützung durch psychosoziale Beratung.
Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, dass Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend informiert werden. So können die Eltern in dieser schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen.
Als Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527 örtlichen Vereinigungen allen Paaren zur Verfügung, die sich in einer solchen Konfliktlage über das Leben mit einem behinderten Kind beraten lassen möchten.
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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