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Gefährliche Gendiagnostik


Lebenshilfe befürwortet vorliegenden Gesetzentwurf

23.04.2009 (fjh)
Vor der Abstimmung des Deutschen Bundestags über das sogenannte "Gendiagnostik-Gesetz" am Freitag (24. April) hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) mit Sitz in Marburg an die Parlamentarier appelliert, den Gesetzestext im vorliegenden Wortlaut anzunehmen.
"Das neue Gesetz schützt Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen vor missbräuchlichem Umgang mit ihren genetischen Daten. Auch das so wichtige Recht auf Nicht-Wissen wird mit dem Gendiagnostik-Gesetz gestärkt", erklärte BVLH-Bundesvorsitzender Robert Antretter.
Die Lebenshilfe ist erleichtert, dass sich die Koalition bei diesem sensiblen Thema offenbar noch vor Ende der Legislaturperiode auf differenzierte Regelungen geeinigt hat. Das gilt auch für das Verbot vorgeburtlicher Untersuchungen auf spät manifestierende Krankheiten. Damit sind Erkrankungen gemeint, die – wenn überhaupt – erst im Erwachsenen-Alter ausbrechen können.
Die Lebenshilfe hatte im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder gefordert, Pränataldiagnostik auf spät manifestierende Krankheiten grundsätzlich auszuschließen. Solche Krankheiten gefährdeten nicht die Gesundheit der schwangeren Frau, sehr wohl aber könnte ein entsprechender Befund zur Abtreibung von lebensfähigen Kindern führen.
"Vor der Geburt dürfen Kinder zukünftig nur noch aus medizinisch notwendigen Gründen getestet werden und nicht mehr, weil die Eltern gerne wissen wollen, ob ihr Kind später eher dick wird oder ein gewisses Risiko für eine Krankheit im Erwachsenen-Alter in sich trägt", erläuterte Antretter.
Vor Gen-Tests bei Erwachsenen werden Aufklärung und Beratung festgeschrieben, damit ihre Durchführung freiwillig ist. "Auch das begrüßen wir", sagte der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende. "Auf diese Weise wird dem besonderen Charakter genetischer Untersuchungen entsprochen. Und es werden nicht einwilligungsfähige Personen, zu denen auch Menschen mit geistiger Behinderung gehören, weitgehend vor unerlaubten Eingriffen geschützt."
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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