08.04.2009 (fjh)
Einen deutlichen Sieg hat der
Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) im Verwaltungsstreit mit dem Präsidium der
Philipps-Universität errungen. Das hat die AStA-Vorsitzende Anna Schreiber am Mittwoch (8. April) öffentlich gemacht.
Ende 2008 hatte die damalige AStA-Vorsitzende Julia Flechtner gegen den Universitätspräsidenten Prof. Dr. Volker Nienhaus geklagt, nachdem er eine "interne" Besprechung abgehalten hatte, ohne den Personalrat und die Studierendenvertretung einzuladen. Dabei ging es um Stellenstreichungen als Folge von Haushaltsproblemen. Diese Themen hätten jedoch im erweitertem Präsidium besprochen werden müssen, dem auch der Personalrat und die AStA-Vorsitzende angehören.
Der Universitätspräsident habe seine Informationspflicht gegenüber den Studierenden ganz klar verletzt. "Er muss gerichtlich daran gehindert werden, dies in Zukunft wieder zu tun", äußert sich Flechtner empört.
Nun liegt ein Vergleichsangebot vor, das nach Auffassung des Rechtsanwalts Dr. Peter Hauck-Scholz, der die Studierendenschaft vertritt, einem Schuldeingeständnis gleichkommt und in Zukunft solche "Geheimtreffen" des Universitätspräsidiums untersagt.
Aus dem Vergleichstext geht deutlich hervor, dass der Universitätspräsident sich dazu verpflichtet, Vertreter der Studierendenschaft zu Gesprächsrunden einzuladen, wie sie in der Vergangenheit stattgefunden haben. Ferner muss der Universitätspräsident die Kosten des Verfahrens tragen.
"Wir begrüßen es, dass der Präsident endlich seinen Fehler erkannt hat und die Interessen der Studierendenschaft auch weiterhin nicht einfach ignoriert werden dürfen", freute sich Schreiber.
"Dieses Urteil sichert die Rechte der Studierendenschaft an der Philipps-Universität Marburg. Wir als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden werden genau darauf achten, dass alle für uns relevanten Informationen den Weg aus dem Präsidium zu den Studierenden finden", kündigte der AStA an. ER behält sich des Weiteren vor, bei einem wiederholten Verstoß des Universitätspräsidiums das Recht der Studierenden erneut einzuklagen.
pm: AStA Marburg
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