03.04.2009 (fjh)
Zur Verbesserung des Jugendschutzes hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kreisverwaltung sowie der Städte und Gemeinden im
Landkreis Marburg-Biedenkopf ein Konzept erarbeitet, das in der jüngsten Bürgermeister-Dienstversammlung vorgestellt wurde. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis und der hauptamtliche Kreisausschuss sprachen auf Grundlage dieses Konzeptes die Empfehlung aus, dass zum Schutz von Jugendlichen ein möglichst einheitliches Gestattungsverfahren für öffentliche Veranstaltungen eingeführt wird.
"Wir haben durch die in den letzten Jahren deutlich ansteigenden Zahlen von Fällen des Alkoholmissbrauchs beziehungsweise des sogenannten Koma-Trinkens innerhalb unseres Landkreises Handlungsbedarf gesehen",
erklärte Landrat Robert Fischbach am Freitag (3. April).
Einig waren sich die Bürgermeister und der Kreisausschuss darin, dass die Einführung sogenannter "Ampelbändchen" ein geeignetes Mittel sein kann, um es den Veranstaltern leicht zu machen, die unterschiedlichen Regelungen des Jugendschutz-Gesetzes bei der Alkoholabgabe einzuhalten. "Ampelbändchen" sind farbige Armbänder, die auch als Eintrittskarten dienen können. An der Farbe erkennt das Bedienungs- und Aufsichtspersonal, welcher Altersgruppe die Besucher angehören, welche Getränke an sie abgegeben werden dürfen und wie lange sie die Veranstaltung besuchen können.
Flatrate-Angebote, bei denen die Besucher gegen Bezahlung eines festen Betrages bei einer Veranstaltung soviel Alkohol trinken können, wie sie möchten, werden im Landkreis einhellig verurteilt. Werbeaktionen für solche Rabatt-Angebote sollen von den Ordnungsämtern beanstandet werden. Schon seit dem Jahr 2007 gibt es ein Bündnis der kommunalen Spitzenverbände und der Hessischen Landesregierung gegen sogenannte "Flatrate-Party’s".
Weiterhin sieht das Konzept vor, dass bei stärker frequentierten Festen ein Ordnungsdienst fest eingeplant wird. Veranstaltungen sollten in der Regel spätestens um drei Uhr nachts beendet sein. Einige Bürgermeister wollen die Veranstaltungen in den meisten Fällen um ein oder zwei Uhr enden lassen.
Diese Regelung dient unter anderem auch dem Lärm- und Nachbar-Schutz. Ausnahmen sollen nur für vereinzelte Traditionsfeste wie zum Beispiel für den Kirschenmarkt in Gladenbach gelten.
Künftig sollen die Ordnungsämter auch darauf achten, dass Veranstaltungen rechtzeitig - mindestens vier Wochen vorher - angemeldet werden. Veranstalter und Besucher müssen sich auch darauf einstellen, dass Polizei und Ordnungsbehörden häufiger vor Ort Kontrollen durchführen.
Der Kreis-Präventionsrat hatte bereits im letzten Jahr gefordert, dass im Vorfeld von Veranstaltungen die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutz-Gesetzes und des Gaststättengesetzes ausgeschöpft werden sollen. "Dieses Anliegen haben wir gerne aufgegriffen. Über ein gemeinsames Konzept soll sichergestellt werden, dass bei Veranstaltungen im Landkreis die jugendschutzrechtlichen Vorgaben besser beachtet werden. Dazu sollen die Gestattungsverfahren in allen
Kommunen des Landkreises möglichst einheitlich gehandhabt werden, um einen Veranstaltungs-Tourismus zu vermeiden", erklärte Landrat Fischbach.
Einer Meinung war man auch in dem Punkt, dass formale Verfahren alleine nicht genügen, um dem Problem des Alkholmissbrauchs bei Jugendlichen zu begegnen. "Wir sind weiterhin gefordert, nach den Ursachen zu forschen und auch durch pädagogische Maßnahmen der Jugendhilfe dieser bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken", stellte Fischbach fest. Der Landrat regte an, dass die Arbeitsgruppe auch in Zukunft und unter Beteiligung weiterer interessierter Städte und Gemeinden ihre Arbeit fortsetzen solle.
"Es ist jetzt wichtig, die Konzept-Inhalte der Öffentlichkeit in allen Städten und Gemeinden bekannt zu machen. Von Seiten der kommunalen Ordnungsämter besteht die Absicht, die Veranstalter zu unterstützen und ihnen hilfreiche Informationen und Hilfestellungen an die Hand zu geben", erklärte Markus Beck vom Fachbereich Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung, der die Arbeitsgruppe leitet.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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