23.01.2009 (fjh)
"Das Konjunkturpaket II muss behinderte und alte Menschen in den Blick nehmen!" Diese Forderung hat die
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) am Freitag (23. Januar) in Marburg erhoben.
"Das von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket II eröffnet die Chance, unser Land behindertenfreundlich zu gestalten und kommunale Investitionen zu fördern, die behinderten und alten Menschen ein barrierefreies Leben ermöglichen", sagte der Bundesvorsitzende Robert Antretter auf einer Klausurtagung des neu gewählten Bundesvorstands der Lebenshilfe.
Der Bund wird im Jahr 2009 Investitionen der Städte, Gemeinden und Bundesländer mit einem kommunalen Investitionsprogramm von zehn Milliarden Euro unterstützen. Die Bundeshauptstadt Berlin beispielsweise kann im Jahr 2009 mit bis zu 632 Millionen Euro rechnen, die für die Sanierung von Schulen, Kindertagesstätten und Universitäten ausgegeben werden. Auch die Berliner Krankenhäuser können für die Instandhaltung von Anlagen und für die Modernisierung ihrer technischen Ausstattung 54 Millionen Euro abrufen. Für Sanierungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden stellt der Senat 104 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden vor allem Theater, Museen, Bäder und Bibliotheken profitieren.
Die Lebenshilfe fordert, diese Gelder gezielt für Maßnahmen einzusetzen, die den Grundsatz der Barrierefreiheit beachten.
Im Jahr 2005 lebten etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland, die als behindert anerkannt sind. Der prozentuale Anteil behinderter Menschen von zur Zeit etwa zehn Prozent der Gesamtbevölkerung steigt, denn vor allem die Zahl alter Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nimmt zu. So hat das statistische Bundesamt allein im Zeitraum von 1999 bis 2005 einen Anstieg von mehr als 500.000 behinderten Menschen registriert.
"Schulen, Kindergärten und Kitas müssen auch Kindern zugänglich sein, die aufgrund ihrer körperlichen oder mehrfachen Behinderung auf Rampen und Hilfsmittel angewiesen sind", forderte Antretter. "Toiletten-Anlagen müssen rollstuhlgerecht sein. Öffentliche Hallenbäder müssen so gestaltet werden, dass auch behinderte und alte Menschen ungehindert Zugang haben. Straßen und Brücken müssen so modernisiert werden, dass die Belange von Menschen Berücksichtigung finden, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind."
Dazu zählen seiner Auffassung nach auch Hinweise und Leitsysteme in Bahnhöfen, U-Bahnen, Bussen und anderswo in leicht verständlicher Sprache und gut lesbarer Schrift.
"Unser Land hat die einmalige Chance, nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu tätigen, die behinderten und alten Menschen zugute kommen und bei vernünftiger Planung kaum Mehrkosten verursachen", meinte Antretter. "Diese Chance sollte auf kommunaler Ebene sofort genutzt werden."
Der deutsche Gesetzgeber hat Ende 2008 die Konvention der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert und sich auf diese Weise verpflichtet, die Teilhabe behinderter Menschen am allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu sichern. Zu den wichtigsten Menschenrechten in diesem völkerrechtlichen Übereinkommen zählt der Rechtsanspruch auf eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Umwelt.
"Das Konjunkturprogramm II kann den Prozess, unserem Land eine behindertenfreundliche Perspektive zu geben, erheblich beschleunigen“, meinte Antretter.
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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