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Dubiose Hunde


Rottweiler gelten nun generell als gefährlich

06.01.2009 (fjh)
Durch die Änderung der Hessischen Hundeverordnung zum 1. Januar 2009 haben sich einige wichtige Neuerungen ergeben. Darauf hat die Stadt Marburg am Dienstag (6. Januar) aufmerksam gemacht.
Die Hunderassen "Mastiff" und "Mastino Napoletano" wurden aus der Liste der "gefährlichen Hunde" gestrichen und gelten somit nicht mehr als generell bedrohlich. Neu in diese Liste aufgenommen wurde die Rasse "Rottweiler". Zur Begründung führt das Hessische Innenministerium an, dass es in den hessischen Kommunen zu überdurchschnittlich vielen Beiß-Vorfällen von Rottweilern gekommen ist.
Allerdings gilt für Rottweiler sowie deren Kreuzungen untereinander, die vor dem 31. Dezember 2008 gehalten wurden, eine Übergangsregelung. Sie unterliegen nicht der Erlaubnis-Pflicht, wenn die Haltung bei den Ordnungsämtern bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich angezeigt wird.
Die Anzeige wird dem Halter von den Ordnungsämtern schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung muss beim Ausführen der Rottweiler mitgeführt werden und ist bei Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern vorzulegen. Die steuerliche Anmeldung der Hunde bei den Kommunen reicht dafür nicht aus!
Eine weitere wesentliche Änderung der Hundeverordnung ist, dass eine befristete Erlaubnis für einen gefährlichen Hund durch eine unbefristete Erlaubnis ersetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass in einem Zeitraum von sieben Jahren ohne zeitliche Unterbrechung bereits mehrere befristete Erlaubnisse erteilt worden sind oder aber ein Hund älter als zehn Jahre ist.
Weitere Informationen erhalten Marburger Hundehalterinnen- und –halter beim Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr im Stadtbüro an der Frauenbergstraße.
pm: Stadt Marburg
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