29.12.2008 (ms)
Aus aktuellem Anlass weist der Betrieb für Abfallwirtschaft (BefA) darauf hin, dass Schlachtabfälle in der Bio-Mülltonne nichts zu suchen haben. Bei einer Routine-Kontrolle der angelieferten Bio-Abfälle fanden Mitarbeiter einer Kompostierungsanlage im benachbarten Lahn-Dill-Kreis einen kompletten Rinderkopf, der offensichtlich illegal über die Bio-Ttonne entsorgt worden war. An bestimmten Erkennungsmerkmalen konnte aber die Herkunft des Rinderkopfes und somit der Abfall-Erzeuger schnell ermittelt werden.
Kadaver, Tierkörper-Teile, Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speise-Abfälle aus überwiegend tierischen Bestandteilen stellen grundsätzlich ein seuchenhygienisches Risiko für die Gesundheit von Menschen und Tieren dar. Insbesondere die Mitarbeiter der Abfuhrunternehmen bei der Einsammlung sowie die Beschäftigten auf den Kompostierungsanlagen sind dieser Gefahr verstärkt ausgesetzt.
Auf Grundlage des Tierkörper-Beseitigungsgesetzes wird daher für diese Abfälle eine getrennte Erfassung und Sammlung sowie ein genehmigter Transport zu den zugelassenen Verwertungs- und Beseitigungsanlagen vorgeschrieben. Dem entsprechend sind Tierkörper, Schlachtabfälle sowie Speise-Abfälle aus der Gemeinschaftsverpflegung in der Abfallsatzung des
Landkreises Marburg-Biedenkopf von der Entsorgung über die kommunale Sammlung generell ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden, teilte der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit.
Derzeit wird bei der Anlieferung von Bio-Abfällen verstärkt kontrolliert, da bereits in den vergangenen Wochen gehäuft Schlachtabfälle aufgefunden wurden. Da die Verarbeitung derartiger Abfälle auf einer Kompostierungsanlage nicht zulässig ist, müssen sie vor Ort aussortiert und in speziellen Behältnissen verpackt einem sachgemäßen Entsorgungsweg über eine Tierkörper-Beseitigungsanlage zugeführt werden.
pm: Landkreis Marburg-Biedenkopf
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