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Künftige Ausgrenzung


Den Worten müssen nun auch Taten folgen

19.12.2008 (fjh)
Nach abgeschlossener Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert die Lebenshilfe eine zügige Umsetzung in deutsches Recht. Mit der am Freitag (19. Dezember) verkündeten Zustimmung des Bundesrats hat das Verfahren zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seinen Abschluss gefunden.
Die Bundesrepublik Deutschland geht damit die Verpflichtung ein, den Inhalt der Konvention in nationales deutsches Recht zu übertragen. Lebenshilfe-Bundesvorsitzender Robert Antretter erklärte dazu: "Die Bedeutung dieser Entscheidung für Millionen behinderter Menschen in Deutschland kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden! Das Übereinkommen ist das weltweit wichtigste und modernste Gesetzeswerk, das jemals beraten wurde und von einer breiten Mehrheit der Vertragsstaaten der Vereinten Nationen mitgetragen wird.“
Es gewährt behinderten Menschen volle und gleichberechtigte Bürgerrechte. Es schützt sie vor jeder Form der Diskriminierung. Es verpflichtet alle Vertragsstaaten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Ausbau der Infrastruktur - nicht nur im Verkehr und beim Bau öffentlicher Gebäude, sondern in allen Lebensbereichen – für Barrierefreiheit zu sorgen.
Die Konvention fordert, allen behinderten Menschen – auch Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung – die Möglichkeit zu geben, mitten in der Gesellschaft zu leben und frei zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Sie erteilt jeder Form von Entmündigung oder Bevormundung eine Absage und ruft dazu auf, Menschen, die bei der Erledigung von Rechtsgeschäften oder bei der Gesundheitsvorsorge Hilfe benötigen, zu unterstützen und entsprechende Hilfen und Dienste flächendeckend zu organisieren.
Allen behinderten Kindern soll – unabhängig von Art, Umfang und Schweregrad ihrer Behinderung – der unentgeltliche Besuch einer Grundschule ermöglicht werden. Das Arbeitsleben soll so organisiert werden, dass auch Menschen mit schwersten Behinderungen die Möglichkeit eröffnet wird, mit entsprechender Assistenz am freien Arbeitsmarkt tätig zu sein.
Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Eine offizielle Regierungsdelegation der Bundesrepublik Deutschland hat in New York monatelang gemeinsam mit vielen weltweit organisierten Behindertenverbänden für das Übereinkommen gekämpft und bei den Beratungen eine Vorreiter-Rolle gespielt.
"Den Worten müssen jetzt Taten folgen“, forderte Antretter. "Die gesamte Behindertenbewegung in Deutschland erwartet, dass Politikerinnen und Politiker aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sich im Wahljahr 2009 vehement für die Verwirklichung und Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen.“
Leider hat diese Erwartungshaltung einen ersten Dämpfer erhalten: Zusammen mit der Konvention ist eine Denkschrift im Deutschen Bundestag verabschiedet worden, in der die Bundesregierung teilweise zurückrudert und den Eindruck zu erwecken versucht, dass das deutsche Behindertenrecht weitgehend mit dem Inhalt des Übereinkommens der Vereinten Nationen übereinstimme und deshalb nur in geringem Umfang gesetzgeberischer Änderungsbedarf bestehe.
So will sie an Sonderschulen für behinderte Kinder festhalten, obwohl das Übereinkommen dazu verpflichtet, jedem behinderten Kind den unentgeltlichen Besuch einer Grundschule zu ermöglichen. Dabei hat Deutschland im Vergleich mit anderen Staaten der Europäischen Union (EU) eine der höchsten Raten an Sonderschülern.
Diese einschränkende Auslegung geht auf Initiativen der Kultusminister der Bundesländer zurück, die an den zur Zeit geltenden Schulgesetzen so wenig wie möglich ändern wollen, erläuterte Antretter. "Die UN-Konvention muss vor allem bekannt gemacht werden", meinte er. "Es muss alles daran gesetzt werden, dass die breite Bevölkerung erkennt, wie wichtig das Übereinkommen für das künftige Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen ist."
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) will vor allem darum kämpfen, dass die Menschenrechte, die für den von ihr vertretenen Personenkreis von Menschen mit geistiger Behinderung besondere Bedeutung haben, umgesetzt, auf breiter Ebene der Gesellschaft diskutiert und auch in den Medien stärker Beachtung finden wird als bisher.
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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