17.12.2008 (fjh)
Unmittelbar vor der ersten Beratung über Änderungen im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz am Donnerstag (18. Dezember) hat sich die
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) am Mittwoch (17. Dezember) an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. In einem – von ihrem Bundesvorsitzenden Robert Antretter und seiner Stellvertreterin Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust unterschriebenen - Brief appelliert die Lebenshilfe an die Parlamentarier, den Zugang zur psychosozialen Beratung für Schwangere zu erleichtern.
Der "unsägliche Abtreibungs-Automatismus bei behinderten Kindern" entspreche nicht der Absicht, die der Gesetzgeber mit dem Wegfall der embryopathischen Indikation verfolgt habe. Durch" Korrekturen im Schwangerschaftskonflikt-Gesetz" wären Verbesserungen möglich, die seit Jahren Forderungen der Lebenshilfe sind.
Ihrer Auffassung nach sollen Ärzte vor einer Spät-Abtreibung zu einer umfassenden Beratung verpflichtet werden. Schwangere sollten zudem eine dreitägige Bedenkzeit erhalten, bevor sie über einen Abbruch und damit über Leben oder Tod ihres Kindes entscheiden.
In dem Schreiben an die Abgeordneten heißt es: "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit Behinderung möglich ist. Dies wahrzunehmen und für sich als Möglichkeit zu entdecken, braucht Raum und manchmal etwas Zeit."
pm: Bundesvereinigung Lebenshilfe
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